IT-Sicherheits- und Datenschutzbeauftragter
Gemäß der EU-Grundrechte-Charta, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Brandenburg hat Jeder das Recht, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung).
Für die Verarbeitung schützenswerter Daten leiten sich hieraus besondere Anforderungen an die Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ab. Für die zentrale Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes und zur Steuerung von Informationssicherheitsprozessen hat die Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark einen behördlichen Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten bestellt.
Zu den Aufgaben des behördlichen Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten zählen insbesondere:
- Beratung betroffener Personen bei datenschutzrechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark stehen
- Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften innerhalb der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark
- Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen sowie der Beschäftigen zu Fragen des Datenschutzes
- Zusammenarbeit mit der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
- Konzeption und Steuerung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark
- Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum Datenschutz und Informationssicherheit
Leistungen:
- Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden der Betroffenen bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten durch die Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark
- Unterstützung der Betroffenen bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Unterstützung bei der Einsichtnahme in die Verarbeitungsverzeichnisse und der Wahrnehmung auf das Recht auf Akteneinsicht
Der behördliche Datenschutzbeauftragte unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht über die Identität des Betroffenen sowie über Umstände, die auf den Betroffenen schließen lassen.
In der Ausübung seiner Tätigkeit ist er weisungsfrei.
Rechtliche Grundlagen:
Die Bestellung bzw. Benennung des behördlichen Datenschutzbeauftragten erfolgt gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679; DSGVO).
Die Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten leiten sich ab aus der Leitlinie zur Informationssicherheit der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark in Verbindung mit dem BSI-Standard 100-1 bzw. 200-1.
Dienstleistungen
Keine Dienstleistungen vorhanden.
Kontakt
Leitung: Thomas Buschhorn
Besucheradresse:
14806 Bad Belzig
Niemöllerstraße 1
Telefon: 033841 91-227
E-Mail: datenschutz@potsdam-mittelmark.de
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung