Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes "Kinder- und Jugendhilfe" (Jugendamt) verstehen sich als Dienstleister und Partner für junge Menschen und deren Familien. Eltern und andere Erziehungsberechtigte erhalten hier vertrauensvolle Beratung bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Familien und junge Menschen, die in schwierige Lebenssituationen geraten sind, können ganz spezielle Hilfen und Unterstützung erhalten. Vielfältige Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes sollen dazu beitragen, Benachteiligungen abzubauen und Gefährdungen zu vermeiden.

Bestimmte Aufgaben des Jugendamtes (wie zum Beispiel die Vaterschaftsanerkennung oder die Sorgerechtserklärung) bietet der Fachdienst "Finanzhilfen für Familien" an. Bitte schauen Sie auch auf die Seiten dieses Fachdienstes.

Neben den beiden erwähnten Fachdiensten gehört außerdem der Jugendhilfeausschuss zum Jugendamt.

Der Hauptsitz unserer Kreisverwaltung befindet sich in Bad Belzig. Die dazugehörigen Außenstellen befinden sich in Teltow, Werder (Havel) und Brandenburg an der Havel. Beide Fachdienste sind am Hauptsitz sowie den Außenstellen vertreten.

Dienstleistungen


Kontakt

Leitung: Peggy Stübing

Besucheradresse:
14776 Brandenburg an der Havel
Potsdamer Straße 18

Telefon: 03381 533223
E-Mail: jugendamt@potsdam-mittelmark.de


Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
nach telefonischer Vereinbarung
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Beratung und Krisenunterkunft mit Notübernachtung
Außerhalb der Dienstzeiten des Fachdienstes Kinder- und Jugendhilfe können sich Familien, Kinder und Jugendliche in Not direkt an die Inobhutnahmestelle des Landkreises Potsdam-Mittelmark wenden:

SHBB Gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Hilfen
Berlin/Brandenburg mbH
Inobhutnahmestelle/Krisenintervention
Waldheimstraße 25a
14552 Michendorf / OT Wildenbruch
Telefon: 01511 8529509

Aufnahme und Krisentelefon täglich rund um die Uhr!
Die Aufnahme in der Kriseneinrichtung erfolgt auf der Grundlage des § 42 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Ziel der Hilfe ist, die Ursachen für die Krisensituation herauszufinden, die Kinder, Jugendlichen und Eltern zu entlasten und zu beraten sowie in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt geeignete Unterstützungsmöglichkeiten zu vermitteln.

Flyer Inobhutnahmestelle

Weiterführende Links

Fachdienst Finanzhilfen für Familien (Jugendamt)

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