Naturschutz
Naturschutz im Landkreis PM bedeutet die Umsetzung der Ziele, Grundsätze und Erfordernisse des Bundesnaturschutzgesetzes und Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Dazu gehört die Durchführung und fachliche Bewertung der Landschaftsplanung, die naturschutzfachliche Begleitung der gesamten Bautätigkeit auf der Grundlage der Eingriffsregelung sowie der Schutz und die Ausweisung von Schutzgebieten oder Einzelobjekten wie Naturdenkmalen, Alleen und Biotopen. Außerdem gehört die Steuerung von Erholung in Natur und Landschaft, Artenschutz, Genehmigung von Zoos und nicht zuletzt die Umsetzung der Gehölzschutzverordnung des Landkreises zu den Aufgaben der UNB.
Tabelle der Ansprechpartner:
hier gelangen Sie zu den Ansprechpartnern
der Unteren Naturschutzbehörde (UNB)
hier gelangen Sie zurück auf die Seite des:
FAQs Naturschutz
Naturschutzbestimmungen sind sehr vielfältig und können sowohl die freie Landschaft, bebaute Grundstücke, ungenutzte als auch genutzte Flächen betreffen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor jeglichen baulichen oder sonstigen Maßnahmen, Nutzungsänderungen oder –Intensivierungen, immer bei den zuständigen Fachbehörden des Landkreises zu eventuellen Nutzungsbeschränkungen bzw. Genehmigungserfordernissen zu erkundigen.
Was sind die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Potsdam-Mittelmark?
Wann benötige ich eine Fällgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde?
Darf ich im Landschaftsschutzgebiet bauen?
Welche Angaben sollte ich bei Fragen zu meinem geplanten Bauvorhaben parat haben?
Was muss bei Abriss- und Sanierungsmaßnahmen beachten werden?
Ich habe ein Hornissennest auf meinem Grundstück. Was mache ich jetzt?
Dienstleistungen
- Antrag auf Medienverlegungen, Straßen- u. Wegebau
- Artenschutz
- Baumschutz
- Biotopschutz: Ausnahmen und Befreiungen
- Landschaftsschutzgebiete - Genehmigung und Befreiung
- Naturdenkmäler
- Naturschutzbeirat
- Öffentliches Auslegungsverfahren
Kontakt
Leitung: Teamleiter Herr Eyermann
Besucheradresse:
14513 Teltow
Am Teltowkanal 7
Telefon: 03328 31-8565
E-Mail: naturschutz@potsdam-mittelmark.de
Öffnungszeiten
Montag
nach vorheriger Vereinbarung
Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag
nach vorheriger Vereinbarung
Freitag
nach vorheriger Vereinbarung
Weiterführende Links
Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) "Ruhlsdorfer Rieselfelder":
(Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt Dezember 2015)
- Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Ruhlsdorfer Rieselfelder" (GLB-VO Ruhlsdorfer Rieselfelder) vom 03.12.2015
- Anlage 2 - Übersichtskarte gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung
- Topografische Karte mit Reitwegen gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 3 der Verordnung
- Flurkarte zur Verordnung
- Wissenswertes zu den "Ruhlsdorfer Rieselfeldern"
Zugang zum Landschaftsrahmenplan:
Das Landschaftsschutzgebiet "Wittbrietzener Feldflur"
Bogendüne Renneberge
Handbuch für die artspezifische Gewässerunterhaltung:
weitere Publikationen:
- Naturschutzbroschüre 2012 - Sonderausgabe zum 112. Deutschen Wandertag im Fläming
- Naturschutzbroschüre 2013
- Naturschutzbroschüre 2014
- Naturschutzbroschüre 2015