Abfallwirtschaft / Bodenschutz
Im Team Abfallwirtschaft / Bodenschutz des Fachdienstes Umwelt werden die Aufgaben der Abfallwirtschaftsbehörde und der Bodenschutzbehörde wahrgenommen.
FAQs Abfallwirtschaft / Bodenschutz
Was sind die Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde (UBB) Potsdam-Mittelmark?
Die untere Bodenschutzbehörde ist für die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens zuständig. Das beeinhaltet u.a. das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht oder zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht, Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen, bodenkundliche Baubegleitung bei Maßnahmen die die durchwurzelbare Bodenschicht auf mehr als 3.000 m² beanspruchen und die Verhinderung von Bodenverlust auf landwirtschaftlichen Flächen durch Erosion. Das Formular zur Abfrage der Altlastenkataster-Auskunft finden Sie hier.
Tabelle der Ansprechpartner in der Unteren Bodenschutzbehörde nach Ämtern, Gemeinden und Städten: Ansprechpartner in der Unteren Bodenschutzbehörde
Was sind die Aufgaben der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB) Potsdam-Mittelmark?
Die untere Abfallwirtschaftsbehörde überwacht die Vermeidung, die schadlose und hochwertige Verwertung und die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen beispielsweise bei Baumaßnahmen und bei illegaler Abfallablagerung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten: abfallrechtliche Überwachung, Rückbau von Gebäuden und Anzeigen.
Tabelle der Ansprechpartner in der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde nach Ämtern, Gemeinden und Städten: Ansprechpartner in der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde
Kann ich bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB) Potsdam-Mittelmark meine Abfalltonne anmelden?
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist nicht für die Einsammlung und Abholung von Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Altpapier, Bioabfälle, Elektroaltgeräte und schadstoffhaltige Abfälle zuständig, dies liegt in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE). Die aktuelle Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers finden Sie auf der Seite Informationen zur Abfallentsorgung. Hinweise zur Gestellung von Abfallbehältern und praktische Tipps zur Abfalltrennung finden Sie auf der Seite des kommunalen Entsorgungsdienstleisters, Abfallwirtschaft Potsdam Mittelmark GmbH (APM).
Aktuelles
Wichtige Hinweise zur Mantelverordnung!
Am 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) in Kraft getreten.
Entsprechend sind bei einer Verwertung von mineralischen Abfällen (Boden, Bauschutt, Baggergut etc.) seit diesem Zeitpunkt die Materialwerte nach Anlage 1 der ErsatzbaustoffV i. V. m. den zulässigen Einbauarten nach Anlage 2 bzw. 3 der ErsatzbaustoffV anzuwenden. Die technischen Regeln der LAGA M20 gelten seit dem 01.08.2023 nicht weiter.
Ausführliche Informationen auf der Seite zur Ersatzbaustoffverordnung.
Quicklinks:
- Anzeige für mobile Aufbereitungsanlagen gem. § 5 Ersatzbaustoffverordnung
- Antrag zur behördlichen Einzelfallentscheidung gem. § 21 Ersatzbaustoffverordnung
- Anzeige Ersatzbaustoffkataster gem. § 22 Ersatzbaustoffverordnung
- Anzeige Auf- und Einbringen von Materialien auf und in den Boden
hier gelangen Sie auf die Seite des:
Fachdienstes Umwelt
Dienstleistungen
- Abfallrechtliche Überwachung
- Abgabe und Auf- oder Einbringung von Bioabfällen auf Flächen, Lieferscheinverfahren gem. § 11 Abs. 2 BioAbfV
- Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm auf Flächen, Anzeige- und Lieferscheinverfahren gem. § 16, 17 AbfKlärV
- Altfahrzeuge (AltfahrzeugV)
- Ansprechpartner der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB)
- Ansprechpartner der Unteren Bodenschutzbehörde (UBB)
- Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
- Antrag auf Medienverlegungen, Straßen- u. Wegebau
- Antrag zur behördlichen Einzelfallentscheidung gem. § 21 Ersatzbaustoffverordnung
- Anzeige Abfallablagerung - Informationen zur Anzeige
- Anzeige Auf- und Einbringen von Materialien auf und in den Boden gem. § 6 Abs. 8 BBodSchV
- Anzeige Ersatzbaustoffkataster, gem. § 22 Ersatzbaustoffverordnung
- Anzeige für mobile Aufbereitungsanlagen gem. § 5 Ersatzbaustoffverordnung
- Beseitigung baulicher Anlagen (Rückbau- und Abbrucharbeiten)
- Deponien in Potsdam-Mittelmark (DepV)
- Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
- Gewerbeabfall (GewAbfV)
- Umgang mit Abfällen bei öffentlichen Veranstaltungen und gewerblichen Festen
- Verpackungsgesetz (VerpackungsG)
Kontakt
Leitung: Teamleiter Herr Buschalsky
Besucheradresse:
14513 Teltow
Am Teltowkanal 7
Telefon: TEL: 03328 31-8371, FAX: 03328 31-8583
E-Mail: abfall-boden@potsdam-mittelmark.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
nach vorheriger Vereinbarung
Dienstag
08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Weiterführende Links
Fachdienst Umwelt
untere Naturschutzbehörde,
untere Wasserbehörde,
Sekretariat des FD Umwelt
Öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung
Abfallwirtschaft Potsdam Mittelmark GmbH (APM).
Übersicht Verwaltungsstruktur