Wie kann ich Geflüchteten helfen?

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark zeigt sich eine große Welle der Hilfsbereitschaft. In den Städten und Gemeinden sind Initiativen entstanden, die mit großem Engagement die ankommenden geflüchteten Menschen herzlich empfangen.

Der Landkreis wird daher hier aktuelle Hilfsangebote veröffentlichen und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer unterstützen. Derzeit können die Übergangseinrichtungen im Landkreis kaum auf alle Angebote eingehen, die von privaten Initiativen ausgehen. Als Plattform für alle Hilfsangebote unterstützt der Landkreis Potsdam-Mittelmark diese Initiativen.

Die Koordinierungsstelle für Freiwilligenarbeit & Bürgerengagement in Potsdam-Mittelmark informiert über den aktuellen Bedarf in den Übergangswohnheimen des Kreises.

Einige Fragen zur Arbeit mit Geflüchteten möchten wir hier kurz beantworten.

Was können Sie tun?

„Spenden - in Form von Geld oder Sachspenden“

Geldspenden:

Die Spenden werden für Deutschvermittlung, Kinderspielplätze, Begegnungsfeiern, Techn. Überprüfung von Fahrrädern etc. für Flüchtlinge in Übergangswohnheimen zur Verfügung gestellt.

Das Spendenkonto für Geflüchtete in Potsdam-Mittelmark lautet:

IBAN Landkreis Potsdam-Mittelmark: DE93160500003502221323

Bitte geben Sie zum Verwendungszweck an: "USK 41480.24514"

Sachspenden:

Die Spendenbereitschaft für Kleidung, Mobiliar und Spielzeug ist groß. Den Übergangswohnheimen fehlt jedoch die notwendige Kapazität zur Lagerung. Daher organisieren diese sozialen Träger die Annahme von Sachspenden - oder nutzen Sie direkt die bestehendenPlattformen.

„Wie werden Asylbewerber im Landkreis Potsdam – Mittelmark untergebracht?“

Zurzeit betreibt der Landkreis Potsdam–Mittelmark ein Dutzend Übergangswohnheime, die in der Region Teltow/Stahnsdorf, Michendorf, Neuseddin, Bad Belzig, Brück liegen. Asylbewerber und Geflüchtete leben daneben jedoch auch in selbst gemietetem Wohnraum.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Wahl eines Standortes für ein Asylbewerberheim?“

Der Landkreis sucht landkreisweit weiter nach geeigneten Immobilien und Wohnungen. Diese müssen folgende Kriterien erfüllen:

Objekte:

  • Bebaute Grundstücke mit Gebäuden, die als Gemeinschaftsunterkunft nutzbar sind (geeignete Bausubstanz, Bauzustands- und Sicherheitsanforderungen erfüllbar)
  • Unbebaute Grundstücke mit vorhandenem Bauplanungs- und Baurecht

Für Objekte und Wohnungen:

Die zur Unterbringung erforderliche Infrastruktur bedeutet

  • Mobilität: Die Entfernung zur nächsten Haltestelle des ÖPNV soll 2.000 m nicht überschreiten
  • Soziale Infrastruktur: KITA und Schule sowie die nächste Einkaufsgelegenheit müssen mit ÖPNV (Bus, Bahn) erreichbar sein
  • Medizinische Infrastruktur: Allgemeinmediziner und Kinderarzt sind mit dem ÖPNV erreichbar sein.

„Wie werden Asylbewerber sozial betreut?

In den Übergangseinrichtungen gibt es Sozialarbeiter, die für Asylbewerber Hilfe zur Selbsthilfe leisten, sie bei Behördengängen unterstützen und sie für das neue Lebensumfeld vorbereiten und begleiten.

Hinweise:

Wer eine Wohnung zur Verfügung stellen möchte, kann dieses einmal unter der Email-Adresse: Sozialamt@remove-this.potsdam-mittelmark.de anbieten.

In der Rubrik "Wohnungen" ist ein Formular zur Angabe näherer Informationen über ein konkretes Wohnungsangebot für Sie eingestellt.

Bei einer Rekonstruktionsmaßnahme für die Schaffung von Wohnraum finden Sie unter der Rubrik "Förderprogramm" die notwendigen Formulare zur Förderung entsprechender Vorhaben.

„Wenn ich helfen möchte, was kann ich tun?“

Das allerwichtigste ist die persönliche Begegnung mit geflüchteten Menschen - und dies mit Offenheit und Hilfsbereitschaft. Zeigen Sie in Ihrem Umfeld, dass sie keine Vorurteile haben und Geflüchtete für Sie willkommen sind.

Reden Sie mit Menschen in Ihrem Umfeld: Freunde, Arbeitskollegen, damit keine Gerüchte oder Vorurteile entstehen.

Wer sich selbst engagieren möchte, ist herzlich eingeladen. In der ehrenamtlichen Arbeit in einem Übergangswohnheim sind einige notwendige Formalitäten notwendig. Hier können Sie sich informieren.

Im Landkreis Potsdam – Mittelmark hat sich in jeder Gemeinde, in der eine Übergangseinrichtung liegt, eine "Willkommens AG" gebildet. Wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde oder die Amtsverwaltung.

Der Landkreis fördert dazu Initiativen, die interkulturelle Arbeit im Landkreis organisieren und durchführen. Die Richtlinie ist seit 2016 in Kraft und steht hier in aktueller Fassung zur Verfügung. Der Antrag sowie weitere wichtige Formulare für die Antragstellung und Abrechnung können unter Integration@remove-this.potsdam-mittelmark.de angefordert werden.

Das Land Brandenburg hat eine Informationsplattform für ehrenamtliche Unterstützung eingerichtet. Auch die Hilfeplattform "HelpTo" hat sich im Land Brandenburg bewährt. Allgemeine Informationen zur Zuwanderung beantwortet die Broschüre der Landesregierung (PDF) mit dem Titel "Migrantinnen und Migranten in unserer Kommune".

Ein Angebot zur Sprachvermittlung u.a. finden Sie bei "Fazit", dem Fachberatungsdienst Zuwanderung, Integration und Toleranz im Land Brandenburg - FaZIT.

Einen Überblick über die Sprachkurstypen finden Sie hier.
Eine Übersicht zu wichtigen Informations- und Beratungsangeboten finden Sie hier.

 

 

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