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Katasteramtliche Bescheinigungen

Das Liegenschaftskataster enthält vielfältige Informationen, welche den Nutzer in die Lage versetzen beim Grundstückskauf wie –verkauf, bei Bauplanungen, Finanzierungen und Förderanträgen objektive Fakten auf den Tisch zu legen. So kann auf Antrag bescheinigt werden, dass ein abgeschriebener Grundstücksteil von den im Grundbuch eingetragenen Belastungen und Rechten frei wird und diese Freistellung für den Begünstigten unschädlich ist. Es kann klargestellt werden, welcher Teil eines Grundstückes mit einem Recht im Grundbuch belastet ist oder wie sich die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück seit 1933 entwickelt haben.

Verlauf

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag mit folgenden Mindestangaben:

  • Vor- und Zuname sowie Anschrift des Antragstellers
  • Antragsflurstück mit Angabe der Gemarkung und Flur oder Angabe der Grundbuchblattnummer und des Grundbuchbezirkes
  • Art der Bescheinigung
    - Entwicklung der Eigentumsverhältnisse
    - Bescheinigung zu grundstücksbezogenen Rechten
    - Unschädlichkeitszeugnis

Gebühren

Zeitgebühr nach Aufwand je angefangene Arbeitshalbstunde mindestens 53,55 Euro

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Kataster, Vermessung und Grundstückswertermittlung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Besucheradresse:
Potsdamer Straße 18 A
14513 Teltow
Telefon: 03328/318-115
Telefax: 03328/318-315
E-Mail: Kataster@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag nach vorheriger Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

Brandenburgisches Vermessungsgesetz

§ 13 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch


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