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Nutzungsentgelte für Erholungsgrundstücke, Auskunft aus der Datensammlung

Die Datensammlung über Nutzungsentgelte von Erholungs- und Garagengrundstücken wird in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte automatisiert geführt. In der Datenbank sind ausschließlich Vertragsabschlüsse nach dem 02.10.1990 registriert. Für eine Vergleichbarkeit ist die tatsächliche Nutzung unter der Berücksichtigung der Art und des Umfangs der Bebauung der Grundstücke maßgebend. Da keine gesetzliche Informations- und Abgabepflicht von privaten Pachtverträgen an den Gutachterausschuss besteht, führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses regelmäßig Befragungen durch, um an umfangreiches Datenmaterial zu gelangen.
Auf Verlangen erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, unter Angabe der Gemarkung, in anonymisierter Form Auskünfte über vereinbarte Entgelte.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag mit folgenden Mindestangaben: 

  • Vor- und Zuname sowie Anschrift des Antragstellers
  • Angabe der Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer des zu bewertenden Grundstücks (Lagebezeichnung)
  • Grundstücksart (bebautes oder nichtbebautes Grundstück, Stellplatz)
  • Art der Bebauung
  • Verwendungszweck (z. B. Bemessungsgrundlage für Erhöhung eines Entgeltes, Erstellung eines Gutachtens)

Gebühren

Flächendeckende Auskunft über vereinbarte Nutzungsentgelte

a) für eine Gemarkung                        22,00 Euro
b) für bis zu drei Gemarkungen           33,00 Euro
c) für mehr als drei Gemarkungen       55,00 Euro

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Kataster, Vermessung und Grundstückswertermittlung
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Besucheradresse:
Potsdamer Straße 18 A
14513 Teltow
Telefon: 03328/318-313
Telefax: 03328/318-315
E-Mail: GAA@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Öffnungszeiten

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag nach vorheriger Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

Gutachterausschussverordnung (GAV)


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