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Umgang mit Abfällen bei öffentlichen Veranstaltungen und gewerblichen Festen
Auch bei Veranstaltungen müssen Anstrengungen zur Abfallvermeidung bzw. Getrennterfassung zwecks stofflicher Verwertung der Abfälle unternommen werden. Für den Umgang mit Abfällen bei Veranstaltungen gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark (AbfES).
Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Entsorgung für den bei der Veranstaltung entstehenden Abfall verantwortlich.
hier gelangen Sie auf die Seite der:
unteren Abfallwirtschaftsbehörde / unteren Bodenschutzbehörde
Hinweise
In den meisten Fällen ist auf Veranstaltungen eine getrennte Erfassung der Abfälle technisch nicht möglich. Die aufgestellten Abfallbehälter sind einer Vielzahl von Personen frei zugängig und es kann nur begrenzt auf die Befüllung Einfluss genommen werden. Es entstehen zwangsläufig nicht verwertungsfähige Abfallgemische, die im Sinne der Regelungen der GewAbfV nicht verwertet werden dürfen. Diese Abfälle sind überlassungspflichtig und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzudienen.
Zu diesem Zweck hat der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die sogenannten „Eventtonnen" eingeführt. Eine Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle (Restabfall) über einen anderen privaten Entsorger ist nicht zulässig.
Verlauf
Für die Durchführung von Messen, gewerbliche Ausstellungen, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte und Jahrmärkte nach Titel IV der Gewerbeordnung bitte in Verbindung setzen mit:
- dem örtlich zuständigen Ordnungsamt/Gewerbeamt,
- der Lebensmittelüberwachung, um den Verkaufswagen oder Ihren Stand vor Gebrauch von der zuständigen Lebensmittelüberwachung auf Rechtskonformität prüfen zu lassen sowie alle offenen Fragen zu klären.
- der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde. Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Entsorgung für den bei der Veranstaltung entstehenden Abfall verantwortlich.
- dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH. Die APM kann Veranstalter unterstützen mit der Aufstellung von sogenannten "APM-Eventtonnen", zur Sammlung und Entsorgung aller anfallenden Abfälle.
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Veranstaltungstermin,
- Ort,
- Öffnungszeiten,
- Veranstaltungsname, zum Beispiel „Frühlingsmarkt“,
- Lageplan mit Ständen, Zufahrten aus Vogelperspektive,
- Vorläufige Teilnehmerliste mit Warenangebot der Teilnehmenden
Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.
Gebühren
Seitens der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde fallen keine Gebühren an.
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 3 - Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit
und Schülerbeförderung
Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
lebensmittelueberwachung@potsdam-mittelmark.de oder
fb3@potsdam-mittelmark.de
Besucheranschrift:
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 533-271
Telefax: 03381 533-269
und
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 4 - Bauen, Umwelt und Kataster
Fachdienst 46 - Umwelt
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig
Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Telefon: 03328 318 -373, -374, -376
Telefax: 03328 318 583
E-Mail: abfall-boden@potsdam-mittelmark.de
Ansprechpartner der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde nach Ämtern, Gemeinden und Städten:
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
nach vorheriger Vereinbarung
Dienstag
08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
§§ 7, 8, 9 und 15 Kreislaufwirtschaftsgesetzes
§ 8, 9, Gewerbeabfallverordnung
Links
Fachdienst Umwelt
untere Abfallwirtschaftsbehörde / untere Bodenschutzbehörde
untere Naturschutzbehörde,
untere Wasserbehörde,
Sekretariat des FD Umwelt
Öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung
Abfallwirtschaft Potsdam Mittelmark GmbH (APM)
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