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Umgang mit Abfällen bei Veranstaltungen nach Gewerbeordnung

Auch bei Veranstaltungen müssen Anstrengungen zur Abfallvermeidung bzw. Getrennterfassung zwecks stofflicher Verwertung der Abfälle unternommen werden. Für den Umgang mit Abfällen bei Veranstaltungen gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).

Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Entsorgung für den bei der Veranstaltung entstehenden Abfall verantwortlich.

hier gelangen Sie auf die Seite der:
unteren Abfallwirtschaftsbehörde / unteren Bodenschutzbehörde

Hinweise

Für die Durchführung von Messen, gewerbliche Ausstellungen, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte und Jahrmärkte nach Titel IV der Gewerbeordnung bitte in Verbindung setzen mit:

  • dem örtlich zuständigen Ordnungsamt/Gewerbeamt,
  • der Lebensmittelüberwachung, um den Verkaufswagen oder Ihren Stand vor Gebrauch von der zuständigen Lebensmittelüberwachung auf Rechtskonformität prüfen zu lassen sowie alle offenen Fragen zu klären. 
  • der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde. Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Entsorgung für den bei der Veranstaltung entstehenden Abfall verantwortlich. 

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 3 - Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit
und Schülerbeförderung
Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
lebensmittelueberwachung@potsdam-mittelmark.de oder
fb3@potsdam-mittelmark.de

Besucheranschrift:
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 533-271
Telefax: 03381 533-269

und

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 4 - Bauen, Umwelt und Kataster
Fachdienst 46 - Umwelt

Untere Abfallwirtschaftsbehörde

Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig

Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Telefon: 03328 318 -373, -374, -376
Telefax: 03328 318 583
E-Mail: abfall-boden@potsdam-mittelmark.de

Ansprechpartner der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde nach Ämtern, Gemeinden und Städten:

Ansprechpartner in der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
nach vorheriger Vereinbarung

Dienstag
08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

 §§ 7, 8, 9 und 15 Kreislaufwirtschaftsgesetzes

§ 8, 9, Gewerbeabfallverordnung


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