Bürgerservice

Ihre Kreisverwaltung online - finden Sie Antworten auf Ihre Fragen und Auskünfte zu über 200 Dienstleistungen der Verwaltung.

Bootsstege - Anlagen in und an Gewässers

Für die Genehmigungen von Steganlagen, Bootsliegeplätze, einschließlich Festmacher, Uferbefestigungen und Slipanlagen ist gemäß § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes  
die untere Wasserbehörde zuständig. Steganlagen sind begehbare bauliche Anlagen. Sie sind zum Anlegen von Booten bestimmt und geeignet.  

Die Untere Wasserbehörde erteilt eine wasserrechtliche Genehmigung, wenn dem beabsichtigten Vorhaben 
keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt 
wird. Die wasserrechtliche Genehmigung schließt alle weiteren, für das Vorhaben nach Landesrecht 
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen, ein. Das betrifft vor allem die naturschutzrechtliche 
Zulassung, die Bestandteil der wasserrechtlichen Genehmigung ist.

hier gelangen Sie auf die Seite der:
unteren Wasserbehörde

Gebühren

Für die wasserrechtliche Genehmigung werden Gebühren entsprechend des Baukostenwertes erhoben. Die Baukosten dafür im Antrag unbedingt angeben.

  • für die ersten 52 000 EUR 1,1 % des Baukostenwertes, mindestens 85,00 €
  • für die weiteren 461 000 EUR 0,22 % des Baukostenwertes
  • für den 513 000 EUR übersteigenden Teil 0,11 % des Baukostenwertes

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Untere Wasserbehörde
Frau Boll
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
wasser@potsdam-mittelmark.de

Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Telefon: 03328 318-292
Telefax: 03328 318-185
Handy: 0160 4717960

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung

Dienstag
nach Vereinbarung

Mittwoch
nach Vereinbarung

Donnerstag
nach Vereinbarung

Freitag
nach Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

§ 36 Wasserhaushaltsgesetz

§ 87 Brandenburgisches Wassergesetz


Übersicht Dienstleistungen
Übersicht Dienstleistungen A-Z
Zum Seitenanfang