Bürgerservice
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Kfz - Halterauskunft zu einem Kfz beantragen
Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsbehörde oder das Kraftfahrtbundesamt Auskunft nach § 39 StVG, über den Halter und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges, erteilt werden.
Antragsteller können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich, unter Nennung des Kennzeichens, eines konkreten Tages an dem die Tat oder der Schaden begangen wurde sowie dem Grund der Auskunft per Post oder unter der E-Mail fb2@ erfolgen. potsdam-mittelmark.de
Hinweise
Auskünfte aus dem Fahrzeugregister sind nur für Fahrzeuge aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und nur in bestimmten Fällen möglich.
Auskunftsgründe sind:
- Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls
- Auskunft von Halterdaten wegen Kostenerstattungs-/Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Fahrzeugs
- Auskunft von Halterdaten wegen Versperrens einer privaten Ausfahrt
- Auskunft von Halterdaten wegen der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes
- Auskunft von Halterdaten wegen Blockierens eines abgestellten Fahrzeugs
- Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund einer durch ein Fahrzeug verursachten Beschädigung/Verschmutzung von Kleidung oder anderer persönlicher Gegenstände
- Auskunft von Halterdaten wegen Tankens ohne zu bezahlen
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Auskunftsgrund in den Unterlagen der Behörde dokumentiert wird. Stellt sich – ggf. auch nachträglich – heraus, dass der angegebene Grund zur Erlangung der Auskunft tatsächlich nicht vorgelegen hat, wird das Landkreis Potsdam-Mittelmark gegen den Antragsteller Strafanzeige aufgrund missbräuchlicher Abfrage von Halterdaten aus dem Fahrzeugregister stellen.
Erforderliche Unterlagen
- formloser schriftliche Antrag unter Nennung des Kennzeichens, eines konkreten Tages an dem die Tat oder der Schaden begangen wurde sowie dem Grund der Auskunft unter der E-Mail fb2@ potsdam-mittelmark.de
Dokumente
Gebühren
- 5,10 EUR pro Halteranfrage und je Kennzeichen
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Öffnungszeiten
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Unsere Sprechzeiten sind:
Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Links
- Kfz - 100 km/h-Gespanne
- Kfz - Abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kfz - Adress- oder Namensänderung im Landkreis PM
- Kfz - Anmeldung auf den gleichen Halter nach Abmeldung / Außerbetriebsetzung
- Kfz - Aus dem Ausland einführen (Import-Fahrzeug)
- Kfz - Aus einem anderen Bundesland / Landkreis umschreiben
- Kfz - E-Kennzeichen
- Kfz - Fabrikneues Fahrzeug anmelden (Erstzulassung)
- Kfz - Fahrzeug auf ein minderjähriges Kind zulassen
- Kfz - Fahrzeugidentifizierungsnummer gemäß § 59 StVZO
- Kfz - H-Kennzeichen (historisch) beantragen
- Kfz - In das Ausland überführen (Export-Fahrzeug)
- Kfz - Kurzzeitkennzeichen (befristet für 5 Tage)
- Kfz - Neuer Halter innerhalb des Landkreises PM auf ein bereits zugelassenes Kfz
- Kfz - Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe (06-Kennzeichen)
- Kfz - Rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-Kennzeichen)
- Kfz - Saisonkennzeichen
- Kfz - Spielkennzeichen für Dreharbeiten beantragen
- Kfz - Technische Änderungen
- Kfz - Umkennzeichnung eines Kfz bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(er)
- Kfz - Verkaufsmitteilung an Zulassungsbehörde
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBI (Fahrzeugschein)
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBII (Fahrzeugbrief)
- Kfz - Verschrottung bzw. umweltverträgliche Entsorgung - abgemeldetes Fahrzeug
- Kfz - Wechselkennzeichen
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