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Kfz - Fahrzeugidentifizierungsnummer gemäß § 59 StVZO
Kurz: FIN
Auch: VIN (Vehicle Indentification Number)
Früher: Fahrgestellnummer, Fabriknummer
Die FIN ist das wichtigste Identifizierungsmerkmal Ihres Fahrzeuges. Sie soll es möglich machen, dass jedes Fahrzeug ohne Hinzuziehung weiterer Daten, für mindestens 30 Jahre über den Hersteller identifiziert werden kann.(Nummer 3. des Anhangs zur Richtlinie 76/114/EWG)
Die FIN darf keinesfalls verändert werden.
Muss ein Teil Ihres Fahrzeuges, das die FIN trägt, z. B. ausgetauscht werden, wenden Sie sich bitte vorher an einen amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstelle (im Land Brandenburg: DEKRA) und an die Zulassungsbehörde.
Der Antrag auf Erteilung einer Einschlaggenehmigung wird durch die Zulassungsbehörde bewilligt, sofern ein zutreffender Grund durch ein Gutachten von der Technischen Prüfstelle bestätigt wurde.
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
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Am Gutshof 1-7
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Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
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Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
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14801 Bad Belzig
Öffnungszeiten
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Unsere Sprechzeiten sind:
Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
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Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen
- Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs- Zulassungs-ordnung (StVZO)
- Nr.3. des Anhangs zur Richtlinie 76/114/EWG
Links
- Kfz - 100 km/h-Gespanne
- Kfz - Abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kfz - Adress- oder Namensänderung im Landkreis PM
- Kfz - Anmeldung auf den gleichen Halter nach Abmeldung / Außerbetriebsetzung
- Kfz - Aus dem Ausland einführen (Import-Fahrzeug)
- Kfz - Aus einem anderen Bundesland / Landkreis umschreiben
- Kfz - E-Kennzeichen
- Kfz - Fabrikneues Fahrzeug anmelden (Erstzulassung)
- Kfz - Fahrzeug auf ein minderjähriges Kind zulassen
- Kfz - H-Kennzeichen (historisch) beantragen
- Kfz - Halterauskunft zu einem Kfz beantragen
- Kfz - In das Ausland überführen (Export-Fahrzeug)
- Kfz - Kurzzeitkennzeichen (befristet für 5 Tage)
- Kfz - Neuer Halter innerhalb des Landkreises PM auf ein bereits zugelassenes Kfz
- Kfz - Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe (06-Kennzeichen)
- Kfz - Rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-Kennzeichen)
- Kfz - Saisonkennzeichen
- Kfz - Spielkennzeichen für Dreharbeiten beantragen
- Kfz - Technische Änderungen
- Kfz - Umkennzeichnung eines Kfz bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(er)
- Kfz - Verkaufsmitteilung an Zulassungsbehörde
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBI (Fahrzeugschein)
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBII (Fahrzeugbrief)
- Kfz - Verschrottung bzw. umweltverträgliche Entsorgung - abgemeldetes Fahrzeug
- Kfz - Wechselkennzeichen
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