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Kfz - H-Kennzeichen (historisch) beantragen

Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden, sich im Originalzustand befinden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. 

Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 StVZO vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 9 Abs. 1 FZV. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben "H" hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen nach § 10 Abs. 1 FZV.

Seit dem 01.10.2017 können auch Oldtimerkennzeichen auf Antrag ein Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

Das Kennzeichen setzt sich aus maximal 8 Zeichen zusammen z. B. PM PM 63 H zzgl. dem Saisonzeitraum.

Möchten Sie ein anderes Kennzeichen haben (Wunschkennzeichen), besteht die Möglichkeit der Umkennzeichnung. Sie möchten vorab schon Ihr Wunschkennzeichen reservieren? Hier geht es zur Online-Reservierung. Beachten Sie bitte, dass bei der Reservierung des H-Kennzeichens kein "H" und, sofern benötigt, nicht der Saisonzeitraum ausgewählt werden kann. Sie müssen, je nach Anforderung, ein Kennzeichen mit maximal 6 oder 7 Zeichen wählen, z. B. PM PM 63 oder PM PM 633.

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung 

Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910 
Telefax 03327 739 229
fb2@remove-this.remove-this.potsdam-mittelmark.de 

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, Fahrzeugbrief)
  • bisherige Kennzeichen
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • gültige HU-Bescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
  • Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original

Gebühren

Grundgebühren

  • erstmalige "H"-Zulassung 30,00 €

Zusatzgebühren

  • Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 0,60 EUR oder 2,60 EUR
  • Ausstellung neuer ZBII (bei Umzug / Halterwechsel) 3,80 EUR
  • Eintragung technischer Änderungen und Erteilung Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO 39,50 EUR
  • Eintragung technischer Daten nach § 19 StVZO 10,20 EUR
  • Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
  • Sicherungsübereignung Bankbrief 10,20 EUR
  • Versand Bankbrief 5,10 EUR
  • Umtausch bisheriger Fahrzeugbrief in neue ZB II 5,10 EUR
  • Kennzeichenreservierung 2,60 EUR
  • Wunschkennzeichen 10,20 EUR
  • Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

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