Bürgerservice
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Kfz - Rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-Kennzeichen)
Nach § 43 FZV benötigen Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen sowie für die Anfahrten zu und die Abfahrten von solchen Veranstaltung, keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.
Voraussetzung
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehrs gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen, der Bearbeitungszeitraum beträgt in der Regel 4 Wochen. Bei Abholung der roten Kennzeichen ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@ remove-this.potsdam-mittelmark.de
Hinweise
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs (bitte Telefonnummer, falls vorhanden auch E-Mail Adresse mit eintragen)
- Auflistung der Fahrzeuge, für die das Kennzeichen beantragt wird
- Zulassungsbescheinigung/en Teil I (ZB I, Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung/en Teil II (ZB II, Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB zum Abruf)
- Gutachten nach § 23 StVZO über die Einstufung des/r Fahrzeugs/e als Oldtimer
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (nicht älter als 3 Monate); bitte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beantragen
- SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
- ggf. bisherige Kennzeichen
Die vollständigen Unterlagen können Sie persönlich oder per Post bei der Zulassungsbehörde Potsdam-Mittelmark, Standort Werder (Havel) abgegeben bzw. zuschicken. Nach Sichtung dieser Unterlagen meldet sich eine Sachbearbeiterin bzw. ein Sachbearbeiter telefonisch, per Mail oder postalisch bei Ihnen zwecks Terminvereinbarung.
Dokumente
Gebühren
Grundgebühr
- erstmalige befristete Erteilung 205,00 EUR
- fristgerechte Verlängerung 168,50 EUR
Zusatzgebühren
- Ausstellung eines roten Oldtimerfahrzeugscheins 12,90 EUR
- Ausstellung rotes Fahrtenbuch 3,00 EUR
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Öffnungszeiten
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Unsere Sprechzeiten sind:
Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Links
- Kfz - 100 km/h-Gespanne
- Kfz - Abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kfz - Adress- oder Namensänderung im Landkreis PM
- Kfz - Anmeldung auf den gleichen Halter nach Abmeldung / Außerbetriebsetzung
- Kfz - Aus dem Ausland einführen (Import-Fahrzeug)
- Kfz - Aus einem anderen Bundesland / Landkreis umschreiben
- Kfz - E-Kennzeichen
- Kfz - Fabrikneues Fahrzeug anmelden (Erstzulassung)
- Kfz - Fahrzeug auf ein minderjähriges Kind zulassen
- Kfz - Fahrzeugidentifizierungsnummer gemäß § 59 StVZO
- Kfz - H-Kennzeichen (historisch) beantragen
- Kfz - Halterauskunft zu einem Kfz beantragen
- Kfz - In das Ausland überführen (Export-Fahrzeug)
- Kfz - Kurzzeitkennzeichen (befristet für 5 Tage)
- Kfz - Neuer Halter innerhalb des Landkreises PM auf ein bereits zugelassenes Kfz
- Kfz - Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe (06-Kennzeichen)
- Kfz - Saisonkennzeichen
- Kfz - Spielkennzeichen für Dreharbeiten beantragen
- Kfz - Technische Änderungen
- Kfz - Umkennzeichnung eines Kfz bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(er)
- Kfz - Verkaufsmitteilung an Zulassungsbehörde
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBI (Fahrzeugschein)
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBII (Fahrzeugbrief)
- Kfz - Verschrottung bzw. umweltverträgliche Entsorgung - abgemeldetes Fahrzeug
- Kfz - Wechselkennzeichen
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