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Kfz - Rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-Kennzeichen)

Nach § 43 FZV benötigen Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen sowie für die Anfahrten zu und die Abfahrten von solchen Veranstaltung, keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. 

Voraussetzung
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehrs gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen, der Bearbeitungszeitraum beträgt in der Regel 4 Wochen.  Bei Abholung der roten Kennzeichen ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung 

Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910 
Telefax 03327 739 229
fb2@remove-this.remove-this.potsdam-mittelmark.de 

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs (bitte Telefonnummer, falls vorhanden auch E-Mail Adresse mit eintragen)
  • Auflistung der Fahrzeuge, für die das Kennzeichen beantragt wird
  • Zulassungsbescheinigung/en Teil I (ZB I, Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung/en Teil II (ZB II, Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB zum Abruf)
  • Gutachten nach § 23 StVZO über die Einstufung des/r Fahrzeugs/e als Oldtimer 
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (nicht älter als 3 Monate); bitte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beantragen
  • SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
  • ggf. bisherige Kennzeichen

Die vollständigen Unterlagen können Sie persönlich oder per Post bei der Zulassungsbehörde Potsdam-Mittelmark, Standort Werder (Havel) abgegeben bzw. zuschicken. Nach Sichtung dieser Unterlagen meldet sich eine Sachbearbeiterin bzw. ein Sachbearbeiter telefonisch, per Mail oder postalisch bei Ihnen zwecks Terminvereinbarung.

Gebühren

Grundgebühr

  • erstmalige befristete Erteilung 205,00 EUR
  • fristgerechte Verlängerung 168,50 EUR

Zusatzgebühren

  • Ausstellung eines roten Oldtimerfahrzeugscheins 12,90 EUR
  • Ausstellung rotes Fahrtenbuch 3,00 EUR

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

So finden Sie uns


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