Bürgerservice

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Befahrung von nichtschiffbaren Gewässern

Nach § 43 Abs. 3 BbgWG kann die Untere Wasserbehörde das Befahren von nichtschiffbaren Gewässern im Einzelfall durch Bescheid gestatten.

hier gelangen Sie auf die Seite der
unteren Wasserbehörde

Erforderliche Unterlagen

Der jeweilige Gewässereigentümer bestimmt im Wesentlichen die Genehmigungsvoraussetzung.

Gebühren

Gebühren werden nach dem Zeitaufwand berechnet.

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Untere Wasserbehörde
Frau Boll
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
wasser@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Telefon: 03328 318-292
Telefax: 03328 318-185
Handy: 0160 4717960

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
nach Vereinbarung


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