Bürgerservice
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Befahrung von nichtschiffbaren Gewässern
Nach § 43 Abs. 3 BbgWG kann die Untere Wasserbehörde das Befahren von nichtschiffbaren Gewässern im Einzelfall durch Bescheid gestatten.
hier gelangen Sie auf die Seite der
unteren Wasserbehörde
Erforderliche Unterlagen
Der jeweilige Gewässereigentümer bestimmt im Wesentlichen die Genehmigungsvoraussetzung.
Dokumente
Gebühren
Gebühren werden nach dem Zeitaufwand berechnet.
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Untere Wasserbehörde
Frau Boll
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
wasser@ potsdam-mittelmark.de
Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Telefon: 03328 318-292
Telefax: 03328 318-185
Handy: 0160 4717960
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
nach Vereinbarung
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