Bürgerservice
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Antrag auf Begleitendes Fahren mit 17
Du wirst in einem halben Jahr 17 oder bist es schon? Dann ist die Fahrerlaubnisklasse B17 genau das Richtige für dich. Fahre Auto im Beisein einer Begleitperson, bereits vor dem 18. Geburtstag.
Hinweise
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
- Mindestalter 17 Jahre
- Antragstellung
(frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters) - Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
Anforderungen an die Begleitpersonen
- 30. Lebensjahr vollendet
- Min. 5-jähriger Besitz der Fahrerlaubnisklasse B oder vergleichsweise
- Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister
Wo kann ich meinen Antrag abgeben?
Fahrerlaubnisbehörde | JA |
Postalisch | JA |
Gemeinde | JA |
Zulassungsdienst | JA |
Informationen zu weiteren Dienstleistungen und Öffnungszeiten
finden Sie auf der Seite der Fahrerlaubnisbehörde.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
oder andere Ausweisdokumente - Foto (biometrisch, 3,5cm x 4,5cm)
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis zur Schulung in Erster Hilfe
- Die Zustimmung gesetzlicher Vertreter:innen (Beiblatt 1)
- Beiblatt 2 - für jede Begleitperson
Dokumente
Gebühren
Grundgebühren:
58,00 € (inkl. 1 Begleitperson)
Zusatzgebühren (optional):
5,10 € (Direktversand durch die Bundesdruckerei)
13,30 € (jede weitere Begleitperson)
Ansprechpartner
Postanschrift
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
E-Mail fb2@
potsdam-mittelmark.de
Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 03327 / 739 - 0
Telefax: 03327/739-229
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