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Naturschutzbeirat

Naturschutzbeiräte sind zur Vertretung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung bei den unteren Naturschutzbehörden zu bilden. In sie sind Bürgerinnen und Bürger zu berufen, die im Naturschutz und der Landschaftspflege besonders fachkundig und erfahren sind. Die Mitglieder der Naturschutzbeiräte sind ehrenamtlich tätig. Sie sollen die Naturschutzbehörden durch Vorschläge und Anregungen fachlich unterstützen, Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenwirken und der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vermitteln.

Die Naturschutzbeiräte sind in die Vorbereitung aller wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Naturschutzbehörde einzubeziehen, insbesondere von Ausnahmen und Befreiungen. Die Naturschutzbeiräte in ihrer Gesamtheit sowie deren einzelne Mitglieder sind nicht an Weisungen, Aufträge und Richtlinien der Naturschutzbehörde gebunden. Sie sind dazu aufgerufen, auch von sich aus die Initiative zu ergreifen und nicht nur das zu beurteilen, was ihnen die Naturschutzbehörden vorlegen. Die Befugnis zu naturschutzfachlichen Vorschlägen und Anregungen besteht nur gegenüber den Naturschutzbehörden einschließlich der zuständigen Organe des Landkreises, nicht gegenüber anderen Stellen der öffentlichen Verwaltung. Es gehört nicht zu ihren Aufgaben, im Vorgriff auf die Verwaltungsverfahren, an denen sie beteiligt sind, eine Güter- und Interessenabwägung vorzunehmen.

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unteren Naturschutzbehörde

Ansprechpartner

Der Naturschutzbeirat kann über die Adresse

naturschutz@remove-this.potsdam-mittelmark.de

kontaktiert werden.

Rechtliche Grundlagen

  • § 35 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz

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