Bürgerservice
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Kfz - 100 km/h-Gespanne
Sie haben einen Anhänger, der in Kombination mit einem entsprechenden Zugfahrzeug 100 km/h fahren soll?
Voraussetzung ist, dass die Genehmigung zur Neunten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO) in der ZB I eingetragen ist.
Wenn das nicht der Fall ist, muss eine Bestätigung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation (z.B. DEKRA) erfolgen. Diese bescheinigt Ihnen durch ein Gutachten, dass Ihr Anhänger in Kombination mit einem entsprechenden Zugfahrzeug 100 km/h fahren darf. Handelt es sich um die Neuzulassung eines Anhängers, wird die Einhaltung der Vorschriften ggf. aus der Herstellerbescheinigung (CoC) entnommen.
Bei Finanzierung des Fahrzeuges fordern Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von Ihrer Bank an. Sobald das Dokument von der entsprechenden Stelle angefordert wurde, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief in der Zulassungsbehörde vorliegt.
Sie möchten vorab schon Ihr Wunschkennzeichen reservieren? Hier geht es zur Online-Reservierung.
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@ potsdam-mittelmark.de
Hinweise
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)/Fahrzeugschein
- Bestätigung der Einhaltung der Vorschriften der 9. Ausnahme VO StVO durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation
- Fahrzeugbrief, wenn bei „alten“ Papieren eine neue ZB I ausgestellt werden muss
- Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
Dokumente
Gebühren
Grundgebühren
- 100 km/h-Schild 1,50 EUR
- Eintragung in die ZB I 11,70 EUR
- Siegelplakette 0,70 EUR
Zusatzgebühren
- Umtausch bisheriger Fahrzeugbrief in neue ZB II 5,10 EUR
- Ausstellung neue ZB II 3,80 EUR
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Öffnungszeiten
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Unsere Sprechzeiten sind:
Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverodnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO)
Links
- Kfz - Abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kfz - Adress- oder Namensänderung im Landkreis PM
- Kfz - Anmeldung auf den gleichen Halter nach Abmeldung / Außerbetriebsetzung
- Kfz - Aus dem Ausland einführen (Import-Fahrzeug)
- Kfz - Aus einem anderen Bundesland / Landkreis umschreiben
- Kfz - E-Kennzeichen
- Kfz - Fabrikneues Fahrzeug anmelden (Erstzulassung)
- Kfz - Fahrzeug auf ein minderjähriges Kind zulassen
- Kfz - Fahrzeugidentifizierungsnummer gemäß § 59 StVZO
- Kfz - H-Kennzeichen (historisch) beantragen
- Kfz - Halterauskunft zu einem Kfz beantragen
- Kfz - In das Ausland überführen (Export-Fahrzeug)
- Kfz - Kurzzeitkennzeichen (befristet für 5 Tage)
- Kfz - Neuer Halter innerhalb des Landkreises PM auf ein bereits zugelassenes Kfz
- Kfz - Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe (06-Kennzeichen)
- Kfz - Rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-Kennzeichen)
- Kfz - Saisonkennzeichen
- Kfz - Spielkennzeichen für Dreharbeiten beantragen
- Kfz - Technische Änderungen
- Kfz - Umkennzeichnung eines Kfz bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(er)
- Kfz - Verkaufsmitteilung an Zulassungsbehörde
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBI (Fahrzeugschein)
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBII (Fahrzeugbrief)
- Kfz - Verschrottung bzw. umweltverträgliche Entsorgung - abgemeldetes Fahrzeug
- Kfz - Wechselkennzeichen
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