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Naturdenkmäler

Naturdenkmäler sind bemerkenswerte Einzelschöpfungen der Natur, meist alte markante Bäume oder Baumgruppen - aber auch Findlinge. Nicht selten haben sie eine kulturhistorische Bedeutung. Sie sind die erste und älteste Schutzkategorie seit Beginn des staatlichen Naturschutzes vor mehr als 100 Jahren. Der Schutz hat seine Grundlage in § 28 Bundesnaturschutzgesetz.

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unteren Naturschutzbehörde

Ansprechpartner

Postanschrift

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Team Naturschutz
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
naturschutz@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Besucheradresse:
Teltow
Am Teltowkanal 7

Öffnungszeiten

Montag
nach vorheriger Vereinbarung

Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00

Mittwoch
nach vorheriger Vereinbarung

Donnerstag
nach vorheriger Vereinbarung

Freitag
nach vorheriger Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

  • Bundesnaturschutzgesetz § 28
  • 1. Verordnung über Naturdenkmale (ND) vom 07.12.2000 (Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 28.02.2001)
  • 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Naturdenkmale im Landkreis Potsdam-Mittelmark (1. ND Änd VO) vom 07.12.2006 (Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 28.12.2006)

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