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Kfz - In das Ausland überführen (Export-Fahrzeug)

Sie wollen ein in Deutschland zugelassenen oder abgemeldetes Kfz (Export-Fahrzeug) in das Ausland überführen? Dann beachten Sie bitte nachfolgende Punkte:

Das zu überführende Fahrzeug ist grundsätzlich zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.

Der Antrag ist bei der Behörde des Wohnorts im Sinne des Bundesmeldegesetzes zu stellen. Besteht im Inland kein Wohnsitz so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig. Die empfangsbevollmächtigte Person muss persönlich zur Antragsstellung erscheinen. Der Personalauswies oder der Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung von der empfangsbevollmächtigten Person ist im Original vorzulegen. Der zukünftige Halter muss ebenfalls persönlich bei der Behörde vorsprechen.  

Da diese Fahrzeuge Kfz-Steuerpflichtig sind, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Hauptzollamt in Verbindung, um die Höhe der Kfz-Steuer zu erfragen. Diese ist vor der Zulassung zu entrichten, sofern keine deutsche Kontoverbindung besteht.

Bei Finanzierung des Fahrzeuges fordern Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von Ihrer Bank an. Sobald das Dokumente von der entsprechenden Stelle angefordert wurde, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief in der Zulassungsbehörde vorliegt.   

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung   

Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)/Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)/Fahrzeugschein
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • gültige HU-Bescheinigung
  •  SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
  • ggf. Kennzeichen
  • Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
  • Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung (nur erforderlich, wenn Halter/in keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.)

Gebühren

Grundgebühr

  • Zuteilung Kennzeichen 31,40 EUR

Zusatzgebühren

  • Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 2,60 EUR
  • Ausstellung neuer ZB II 3,80 EUR
  • Eintragung technischer Änderungen und Erteilung Betriebserlaubnis - nach §21 StVZO 39,50 EUR
  • Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
  • Technik manuell erfassen 15,30 EUR
  • Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

So finden Sie uns


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