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Taxi / Mietwagen - Personenbeförderung
Der Betrieb von Taxen und Mietwagen ist gemäß PBefG genehmigungspflichtig und bei der Genehmigungsbehörde zu beantragen. Die Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Hinweise
Zur Prüfung der Genehmigungsverausetzungen sind vom Antragsteller neben dem Antrag folgende Unterlagen einzureichen
- Nachweis der Sach- und Fachkunde
- Führungszeugnis
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Angaben zur Leistungsfähigkeit/Eigenkapitalbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Bei Gesellschaften Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
- Vorlage des Personbeförderungsscheines
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB I / Fahrzeugschein)
- Hauptuntersuchung nach BOKraft
- Eichbescheinigung für Wegstreckenzähler und Taxameter
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Erforderliche Unterlagen
Merkblatt zum Antragsverfahren (Unterlagen)
Formular Eigenkapitalbescheinigung
Bescheinigung zur Leistungsfähigkeit
Dokumente
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Verkehrsmanagement
Frau Lea Müller
Telefon: 03327 739-248
Telefax: 03327 739-260
Sitz: Am Gutshof 1 – 7 14542 Werder (Havel)
Anschrift: Postfach 1138 14801 Bad Belzig
E-Mail: fb2@ potsdam-mittelmark.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag nach vorheriger Vereinbarung
Rechtliche Grundlagen
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Übersicht Dienstleistungen
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