Bürgerservice
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Trinkwasserüberwachung
Wasser für den menschlichen Gebrauch muss nach Trinkwasserverordnung frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Der Unternehmer oder der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage hat die Untersuchungen des Wassers durchzuführen oder durchführen zu lassen. Das Gesundheitsamt ist die nach Landesrecht für die Durchführung der Trinkwasserverordnung bestimmte Behörde.
Gebühren
- nach Umfang der Wasserversorgungsanlage und Zeitaufwand
- Laborkosten nach Anzahl der Untersuchungsparameter
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
FD Gesundheit
Hygiene und Umweltmedizin
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
E-Mail: gesundheitsamt@ potsdam-mittelmark.de
Sitz:
Straße nach Fichtenwalde 10, 14547 Beelitz Heilstätten
Telefon: 033841 91-940, -944, -949, -939, -945, -934
Telefax: 033841 91-189
Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 bis 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rechtliche Grundlagen
- Infektionsschutzgesetz
- Trinkwasserverordnung
Links
(Liste der gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 TrinkwV 2001 zugelassenen Trinkwasser-Untersuchungsstellen)
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