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Vereinigung oder Teilung von Grundstücken
Die Vereinigung von Grundstücken ist ein grundbuchrechtlicher Vorgang, bei dem auf Antrag des Eigentümers bisher selbständige Grundstücke zu einem Grundstück im Grundbuch zusammengefasst werden.
Die Teilung von Grundstücken ist ein grundbuchrechtlicher Vorgang bei dem auf Antrag des Eigentümers ein Grundstücksteil abgeschrieben und zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücke als ein neues Grundstück im Grundbuch eingetragen werden.
Entsprechende Anträge werden vom Fachdienst Kataster, Vermessung und Grundstückswertermittlung aufgenommen und beglaubigt. Die Zulässigkeit wird durch den Fachdienst Kataster und Vermessung vorab beim Grundbuchamt erfragt.
Hinweise
Das persönliche Erscheinen aller Grundstückseigentümer oder deren Vertreter mit Vollmacht ist notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Zur Aufnahme des Antrages auf Vereinigung/Teilung von Grundstücken werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis und Vollmacht bei Vertretung
- Bezeichnung der Antragsflurstücke oder Angabe der Grundbuchblattnummer und des Grundbuchbezirkes (falls vorhanden)
- aktueller Grundbuchauszug
Gebühren
gebührenfrei
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Kataster, Vermessung und Grundstückswertermittlung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Besucheradresse:
Potsdamer Straße 18 A
14513 Teltow
Telefon: 03328/318-222 oder -137
Telefax: 03328/318-315
E-Mail: Kataster@ potsdam-mittelmark.de
Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag nach vorheriger Vereinbarung
Rechtliche Grundlagen
Brandenburgisches Vermessungsgesetz § 20
Übersicht Dienstleistungen
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