Bürgerservice
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Kfz - Umkennzeichnung eines Kfz bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(er)
Sie wollen bzw. müssen aus persönlichen Gründen Ihr Kennzeichen ändern? Dann beachten Sie bitte nachfolgende Punkte:
Bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen ist eine Umkennzeichnung des Fahrzeuges und der Nachweis über die Erstattung der Anzeige erforderlich. Sofern die Anzeige nicht in deutscher Sprache ausgefertigt ist, muss eine Übersetzung beigefügt werden.
Zur Vermeidung von weiteren Unannehmlichkeiten sprechen Sie so schnell wie möglich in Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde vor. Die Kennzeichen werden bei Diebstahl (nur wenn Anzeige erstattet wurde) von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben.
Bei Finanzierung des Fahrzeuges fordern Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von Ihrer Bank an. Sobald das Dokument von der entsprechenden Stelle angefordert wurde, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief in der Zulassungsbehörde vorliegt.
Sie möchten vorab schon Ihr Wunschkennzeichen reservieren? Hier geht es zur Online-Reservierung.
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@ remove-this.potsdam-mittelmark.de
Hinweise
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I/Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II/Fahrzeugbrief)
- gültige HU-Bescheinigung, sofern nicht in der ZBI eingetragen
- Kennzeichen bei Änderung aus persönlichen Gründen
- ggf. noch vorhandes Kennzeichen
- Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original (nur bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige möglich)
- ggf. Diebstahlanzeige
Dokumente
Gebühren
Grundgebühr
- Änderung Kennzeichen 30,00 EUR
Zusatzgebühren
- Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 0,60 EUR
- Ausstellung einer neuen ZB II 3,80 EUR
- Abgabe einer Versicherung an Eides Statt 30,70 EUR
- Eintragung technischer Änderungen und Erteilung Betriebserlaubnis nach §21 StVZO 39,50 EUR
- Eintragung technischer Daten nach § 19 StVZO 10,20 EUR
- Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
- Feinstaubplakette 5,00 EUR
- Sicherungsübereignung Bankbrief 10,20 EUR
- Versand Bankbrief 5,10 EUR
- Umtausch bisheriger Fahrzeugbrief in neue ZB II 5,10 EUR
- Kennzeichenreservierung 2,60 EUR
- Wunschkennzeichen 10,20 EUR
- Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Öffnungszeiten
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Unsere Sprechzeiten sind:
Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Links
- Kfz - 100 km/h-Gespanne
- Kfz - Abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kfz - Adress- oder Namensänderung im Landkreis PM
- Kfz - Anmeldung auf den gleichen Halter nach Abmeldung / Außerbetriebsetzung
- Kfz - Aus dem Ausland einführen (Import-Fahrzeug)
- Kfz - Aus einem anderen Bundesland / Landkreis umschreiben
- Kfz - E-Kennzeichen
- Kfz - Fabrikneues Fahrzeug anmelden (Erstzulassung)
- Kfz - Fahrzeug auf ein minderjähriges Kind zulassen
- Kfz - Fahrzeugidentifizierungsnummer gemäß § 59 StVZO
- Kfz - H-Kennzeichen (historisch) beantragen
- Kfz - Halterauskunft zu einem Kfz beantragen
- Kfz - In das Ausland überführen (Export-Fahrzeug)
- Kfz - Kurzzeitkennzeichen (befristet für 5 Tage)
- Kfz - Neuer Halter innerhalb des Landkreises PM auf ein bereits zugelassenes Kfz
- Kfz - Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe (06-Kennzeichen)
- Kfz - Rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-Kennzeichen)
- Kfz - Saisonkennzeichen
- Kfz - Spielkennzeichen für Dreharbeiten beantragen
- Kfz - Technische Änderungen
- Kfz - Verkaufsmitteilung an Zulassungsbehörde
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBI (Fahrzeugschein)
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBII (Fahrzeugbrief)
- Kfz - Verschrottung bzw. umweltverträgliche Entsorgung - abgemeldetes Fahrzeug
- Kfz - Wechselkennzeichen
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