Bürgerservice
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Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBI (Fahrzeugschein)
Bei einem Verlust oder Diebstahl der ZBI (Fahrzeugschein) melden Sie sich umgehend bei der Zulassungsbehörde.
Wurde die ZBI gestohlen, dann muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Sofern die Anzeige nicht in deutscher Sprache ausgefertigt ist, muss eine Übersetzung beigefügt werden.
Ist die ZBI verloren gegangen, hat der Halter des Fahrzeuges oder derjenige der Angaben über den Verlust machen kann, dies persönlich gegenüber der Zulassungsbehörde anzugeben und auf Verlangen durch eine Versicherung an Eides statt zu belegen.
Bei Finanzierung des Fahrzeuges fordern Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von Ihrer Bank an. Sobald das Dokument von der entsprechenden Stelle angefordert wurde, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief in der Zulassungsbehörde vorliegt.
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@ remove-this.potsdam-mittelmark.de
Hinweise
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Fahrzeugbrief
- gültige HU-Bescheinigung
- ggf. Diebstahlanzeige
- Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
(nur bei Diebstahl) - ggf. notarielle Versicherung an Eides statt, sofern sie nicht vor der Zulassungsbehörde abgegeben wurde
Dokumente
Gebühren
Grundgebühr
- Ausfertigung ZB I 11,10 EUR
- Ausfertigung ZB I 10,20 EUR (bei Betriebserlaubnis)
Zusatzgebühren
- Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 0,60 EUR
- Abgabe einer Versicherung an Eides statt 30,70 EUR
- Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
- Sicherungsübereignung Bankbrief 10,20 EUR
- Versand Bankbrief 5,10 EUR
- Umtausch bisheriger Fahrzeugbrief in neue ZB II 5,10 EUR
- Ausstellung neuer ZB II 3,80 EUR
- Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachbereich
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postanschrift Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Öffnungszeiten
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Unsere Sprechzeiten sind:
Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StGV)
- Verordnung (StVZO)
- Zulassungsverordnung (FZV)
Links
- Kfz - 100 km/h-Gespanne
- Kfz - Abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kfz - Adress- oder Namensänderung im Landkreis PM
- Kfz - Anmeldung auf den gleichen Halter nach Abmeldung / Außerbetriebsetzung
- Kfz - Aus dem Ausland einführen (Import-Fahrzeug)
- Kfz - Aus einem anderen Bundesland / Landkreis umschreiben
- Kfz - E-Kennzeichen
- Kfz - Fabrikneues Fahrzeug anmelden (Erstzulassung)
- Kfz - Fahrzeug auf ein minderjähriges Kind zulassen
- Kfz - Fahrzeugidentifizierungsnummer gemäß § 59 StVZO
- Kfz - H-Kennzeichen (historisch) beantragen
- Kfz - Halterauskunft zu einem Kfz beantragen
- Kfz - In das Ausland überführen (Export-Fahrzeug)
- Kfz - Kurzzeitkennzeichen (befristet für 5 Tage)
- Kfz - Neuer Halter innerhalb des Landkreises PM auf ein bereits zugelassenes Kfz
- Kfz - Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe (06-Kennzeichen)
- Kfz - Rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-Kennzeichen)
- Kfz - Saisonkennzeichen
- Kfz - Spielkennzeichen für Dreharbeiten beantragen
- Kfz - Technische Änderungen
- Kfz - Umkennzeichnung eines Kfz bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(er)
- Kfz - Verkaufsmitteilung an Zulassungsbehörde
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBII (Fahrzeugbrief)
- Kfz - Verschrottung bzw. umweltverträgliche Entsorgung - abgemeldetes Fahrzeug
- Kfz - Wechselkennzeichen
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