Bürgerservice
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Kfz - Abmelden (Außerbetriebsetzung)
Ab sofort haben Sie auch die Möglichkeit mit Hilfe des Onlinedienstes i-Kfz Ihr Fahrzeug vom öffentlichen Straßenverkehr abzumelden. Damit entfällt der Besuch bei der Behörde.
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Sie haben Ihr Kfz verkauft oder wollen es vorübergehend nicht mehr nutzen? Dann beachten Sie bitte nachfolgende Punkte:
Die Abmeldung/Außerbetriebsetzung kann grundsätzlich in jeder Zulassungsbehörde erfolgen, vorausgesetzt Sie können die erforderliche ZB I und Kennzeichen vorlegen.
Soll das Fahrzeug nach der Abmeldung später wieder auf den Fahrzeughalter zugelassen oder das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwendet werden, dann besteht die Möglichkeit dieses Kennzeichen für 12 Monate zu reservieren. Eine Reservierung auslaufender Kennzeichen (BEL, BRB, JB, LUK und P) und Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbereich ist nicht möglich.
Wird ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Ein abgemeldetes Fahrzeug kann grundsätzlich auch nach Löschung im Fahrzeugregister wieder zugelassen werden.
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@ remove-this.potsdam-mittelmark.de
Hinweise
Erforderliche Unterlagen
- alle Kennzeichen
- ZB I / Fahrzeugschein
- ggf. Diebstahlanzeige
- ggf. ZB II / Fahrzeugbrief (bei Verwertungsnachweis der Verschrottung)
- ggf. Verwertungsnachweis bei Verschrottung
Dokumente
Gebühren
Grundgebühr
- Außerbetriebsetzung 15,90 EUR
Zusatzgebühren
- Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 0,60 EUR
- Kennzeichenreservierung 2,60 EUR
- Versicherung an Eides statt 30,70 EUR
- Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Öffnungszeiten
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Unsere Sprechzeiten sind:
Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen
- Außerbetriebsetzung (§ 16 FZV)
- Internetbasierte Außerbetriebsetzung (§ 24 FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Links
- Kfz - 100 km/h-Gespanne
- Kfz - Adress- oder Namensänderung im Landkreis PM
- Kfz - Anmeldung auf den gleichen Halter nach Abmeldung / Außerbetriebsetzung
- Kfz - Aus dem Ausland einführen (Import-Fahrzeug)
- Kfz - Aus einem anderen Bundesland / Landkreis umschreiben
- Kfz - E-Kennzeichen
- Kfz - Fabrikneues Fahrzeug anmelden (Erstzulassung)
- Kfz - Fahrzeug auf ein minderjähriges Kind zulassen
- Kfz - Fahrzeugidentifizierungsnummer gemäß § 59 StVZO
- Kfz - H-Kennzeichen (historisch) beantragen
- Kfz - Halterauskunft zu einem Kfz beantragen
- Kfz - In das Ausland überführen (Export-Fahrzeug)
- Kfz - Kurzzeitkennzeichen (befristet für 5 Tage)
- Kfz - Neuer Halter innerhalb des Landkreises PM auf ein bereits zugelassenes Kfz
- Kfz - Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe (06-Kennzeichen)
- Kfz - Rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-Kennzeichen)
- Kfz - Saisonkennzeichen
- Kfz - Spielkennzeichen für Dreharbeiten beantragen
- Kfz - Technische Änderungen
- Kfz - Umkennzeichnung eines Kfz bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(er)
- Kfz - Verkaufsmitteilung an Zulassungsbehörde
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBI (Fahrzeugschein)
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBII (Fahrzeugbrief)
- Kfz - Verschrottung bzw. umweltverträgliche Entsorgung - abgemeldetes Fahrzeug
- Kfz - Wechselkennzeichen
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