Bürgerservice

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Kfz - Technische Änderungen

Sie haben technische Änderungen an Ihrem Kfz vorgenommen, deren Einbau die allgemeine Betriebserlaubnis berührt und/oder ein Gutachten erforderlich gemacht haben? Dann beachten Sie bitte nachfolgende Punkte:

Bei Finanzierung des Fahrzeuges fordern Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von Ihrer Bank an. Sobald das Dokument von der entsprechenden Stelle angefordert wurde, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief in der Zulassungsbehörde vorliegt.

Haben Sie Fragen zu einer Einschlaggenehmigung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) oder zur Beantragung eines Anhängerverzeichnisses rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 033841 910 an.

Sie möchten vorab schon Ihr Wunschkennzeichen reservieren? Hier geht es zur Online-Reservierung.

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung 

Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
fb2@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültige HU-Bescheinigung
  • Gutachten nach §§ 19 oder 21 StVZO
  • Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers
    im Original

Bei Eintragungen von Katalysatoren oder Partikelminderungs-Systemen benötigen Sie zusätzlich:

  • Allgemeine Betriebserlaubnis des eingebauten technischen Systems
  • Einbaubescheinigung einer autorisierten Kfz-Werkstatt

Bei Eintragung einer Flüssig- oder Erdgasanlage benötigen Sie zusätzlich:

  • Einbaubescheinigung einer autorisierten Kfz-Werkstatt
  • Gassystemeinbauprüfung / Gasanlagenprüfung nach § 41a StVZO
  • ggf. Gutachten nach § 21 StVZO, sofern eingebautes technisches System nicht der ECE-R 115 entspricht

Gebühren

Grundgebühren

  • 11,10 EUR
  • Genehmigung zum Einschlagen der Fahrgestellnummer 10,20 EUR

Zusatzgebühren

  • Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 0,60 EUR
  • Ausstellung neuer ZB II 3,80 EUR
  • Eintragung technischer Änderungen und Erteilung Betriebserlaubnis nach §21 StVZO 39,50 EUR
  • Ermittlung fehlender Daten zusätzlich 2,50 EUR
  • Feinstaubplakette 5,00 EUR
  • Sicherungsübereignung Bankbrief 10,20 EUR
  • Versand Bankbrief 5,10
  • Umtausch bisheriger Fahrzeugbrief in neue ZB II 5,10 EUR
  • Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

Öffnungszeiten

Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Unsere Sprechzeiten sind:

Montag: 7:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 11:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

So finden Sie uns


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