Bürgerservice
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Kfz - Aus dem Ausland einführen (Import-Fahrzeug)
Sie haben ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland (Import-Fahrzeug) erworben? Dann beachten Sie bitte nachfolgende Punkte:
Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland sind grundsätzlich zur Identifizierung bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. Es sei denn, aus dem vorgelegten Gutachten zum Gebrauchtfahrzeug geht hervor, dass die eingeschlagene Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) am Fahrzeug abgelesen wurde und mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmt. Alternativ kann das Formblatt "Bestätigung der eingeschlagenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)" ausgefüllt und unterschrieben, von einer technischen Überwachungsorganisation oder dem "Technischen Dienst", vorgelegt werden.
Sie möchten vorab schon Ihr Wunschkennzeichen reservieren? Hier geht es zur Online-Reservierung.
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung
Besucheradresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon 033841 910
Telefax 03327 739 229
dezernat2@ potsdam-mittelmark.de
Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Neufahrzeuge
Fahrzeug hat noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
- Identitätsnachweis
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
- Nachweis der EU-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/CoC- Bescheinigung)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf)
- SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
- Bescheinigung des Herstellers oder Generalimporteurs, dass keine ZB II beantragt oder ausgestellt wurde
- Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
- ggf. Gutachten nach § 21 StVZO oder Datenblatt mit gültiger HU-Bescheinigung
- ggf. ausländische Zulassungsbescheinigung
- ggf. Zulassung auf einen Minderjährigen Einwilligungserklärung beider Elternteile sowie beide Personalausweise im Original
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Gebrauchtfahrzeuge aus der EU
- Identitätsnachweis
- Ausländische Zulassungsbescheinigung
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB zum Abruf)
- SEPA-Lastschriftmandat (Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein)
- Wenn Sie im Namen Dritter handeln, Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers im Original
- Nachweis der EU- Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung / CoC- Bescheinigung/Datenbestätigung)
- Bestätigung der eingeschlagenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- ggf. gültige Hauptuntersuchung oder Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO
- ggf. ausländische Kennzeichen
- ggf. Zulassung auf einen Minderjährigen Einwilligungserklärung beider Elternteile sowie beide Personalausweise im Original
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Neu - / Gebrauchtfahrzeuge Nicht EU-Fahrzeuge
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Dokumente
Gebühren
Grundgebühr
- Änderung Kennzeichen 30,00 EUR
Zusatzgebühren
- Berichtigung der Erfassungsunterlagen (KBA) 0,60 EUR oder 2,60 EUR
- Ausstellung einer neuen ZB II 3,80 EUR
- Eintragung technischer Änderungen und Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO 39,50 EUR
- Ermittlung fehlender Daten 2,50 EUR
- Feinstaubplakette 5,00 EUR
- Technik manuell erfassen 15,30 EUR
- Kennzeichenreservierung 2,60 EUR
- Wunschkennzeichen 10,20 EUR
- Klebesiegel (je Klebesiegel) 0,30 EUR
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Fachdienst Zulassungsbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Öffnungszeiten
Der Zugang zur Behörde ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Unsere Sprechzeiten sind:
Montag: 7:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 18:00 Uhr
Mittwochs 7:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Links
- Kfz - 100 km/h-Gespanne
- Kfz - Abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kfz - Adress- oder Namensänderung im Landkreis PM
- Kfz - Anmeldung auf den gleichen Halter nach Abmeldung / Außerbetriebsetzung
- Kfz - Aus einem anderen Bundesland / Landkreis umschreiben
- Kfz - E-Kennzeichen
- Kfz - Fabrikneues Fahrzeug anmelden (Erstzulassung)
- Kfz - Fahrzeug auf ein minderjähriges Kind zulassen
- Kfz - Fahrzeugidentifizierungsnummer gemäß § 59 StVZO
- Kfz - H-Kennzeichen (historisch) beantragen
- Kfz - Halterauskunft zu einem Kfz beantragen
- Kfz - In das Ausland überführen (Export-Fahrzeug)
- Kfz - Kurzzeitkennzeichen (befristet für 5 Tage)
- Kfz - Neuer Halter innerhalb des Landkreises PM auf ein bereits zugelassenes Kfz
- Kfz - Rotes Kennzeichen für das Kfz-Gewerbe (06-Kennzeichen)
- Kfz - Rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-Kennzeichen)
- Kfz - Saisonkennzeichen
- Kfz - Spielkennzeichen für Dreharbeiten beantragen
- Kfz - Technische Änderungen
- Kfz - Umkennzeichnung eines Kfz bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(er)
- Kfz - Verkaufsmitteilung an Zulassungsbehörde
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBI (Fahrzeugschein)
- Kfz - Verlust oder Diebstahl der ZBII (Fahrzeugbrief)
- Kfz - Verschrottung bzw. umweltverträgliche Entsorgung - abgemeldetes Fahrzeug
- Kfz - Wechselkennzeichen
So finden Sie uns
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