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Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm auf Flächen, Anzeige- und Lieferscheinverfahren gem. § 16, 17 AbfKlärV

Klärschlamm darf auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden nur so aufgebracht werden, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und die Aufbringung nach Art, Menge und Zeit auf den Nährstoffbedarf der Pflanzen unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe und organischen Substanz sowie der Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet wird.

hier gelangen Sie auf die Seite der:
unteren Abfallwirtschaftsbehörde / unteren Bodenschutzbehörde

Hinweise

Spätestens drei Wochen vor Abgabe des Klärschlammes zeigt der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage oder ein beauftragter Dritter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde und der für die Aufbringungsfläche zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde (Fachdienst Landwirtschaft) die beabsichtigte Aufbringung an.

Dokumente

Ansprechpartner UAWB Stand 04 02 2025
(PDF, 0.07 MB)

Gebühren

Gebührenrahmen nach Prüfaufwand zwischen 120 und 700 Euro je Anzeige

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 4 - Bauen, Umwelt und Kataster
Fachdienst 46 - Umwelt
 
Untere Abfallwirtschaftsbehörde

Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig

Besucheranschrift:
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Telefon: Die Ansprechpartner der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde finden Sie in der pdf-Datei unter Dokumente.
Telefax: 03328 318 583
E-Mail: abfall-boden@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Ansprechpartner der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde nach Ämtern, Gemeinden und Städten:

Ansprechpartner in der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Landwirtschaft
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
agrar@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Besucheranschrift:
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 533-295
Telefax: 03381 533-306

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
nach vorheriger Vereinbarung

Dienstag
08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

  • Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV)

  • Tarifstelle 3.2.4 Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebOMUGV)


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