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Niederlassungserlaubnis

Ein weiterer Schritt zur Verfestigung des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Sie ist unter Anderem vorgesehen für deutschverheiratete Ausländer, nach einer bestimmten Zeit des Vorliegens der familiären Lebensgemeinschaft, hochqualifizierte Wissenschaftler und Spezialisten, für anerkannte Asylberechtigte und jüdische Kontingentflüchtlinge.

Hinweise

gilt nicht für: ·

  • Staatsangehörige der EU/EWR– Staaten und Schweizer, ·
  • Studenten und wissenschaftliche Mitarbeiter

Da wir nunmehr Formulare zur Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels einkaufen und diese urheberrechtlich geschützt sind, können wir Ihnen diese nicht mehr auf dieser Seite anbieten. Die Antragsvordrucke für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels liegen im Wartebereich der Ausländerbehörde aus.

Erforderliche Unterlagen

Zusätzlich zu den geforderten Bedingungen für die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind bei Antrag auf Niederlassungserlaubnis erforderlich:

  • Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren
  • mündliche Verständigung in deutscher Sprache auf einfache Art
  • Besitz der Arbeitsgenehmigung und/oder Besitz der sonst für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit notwendigen Erlaubnisse 
  • Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit drei Jahren bei ausländischen Ehegatten eines/einer deutschen Staatsangehörigen
  • gemeinsame Erklärung über die vorliegende familiäre Lebensgemeinschaft
  • Einkommensnachweise (Lohn- oder Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, bzw. bei Selbständigen Gewinn nach Steuern - letzter Einkommenssteuerbescheid bzw. aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)  
  • Nachweis ausreichenden Wohnraums (Mietvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl ist nur vorzulegen, wenn der Mietvertrag der Behörde nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegt wurde)
  • Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung bei Mietverträgen
  • Höhe der monatlichen Warmmiete (aktuelle Bestätigung des Vermieters bzw. aktueller Kontoauszug)
  • bei Eigentumswohnungen: Höhe der monatlichen Belastung (Zins + Tilgung aus Kreditverträgen, sowie Höhe des Hausgeldes)
  • 1 aktuelles Passfoto mit biometrischen Merkmalen
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Zeiten eines vorangegangenen Asylverfahrens oder des Besitzes einer ausländerrechtlichen Duldung anrechenbar.

Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren

135,00 Euro bis 250,00 Euro (je nach Sachverhalt). Die Gebühren sind in Form von Bargeld zu entrichten. Wir weisen darauf hin, dass bereits am Tage der Beantragung eine Vorschussgebühr von 30,-- Euro in Bar zu entrichten ist. Der Restbetrag wird bei Abholung des eAT fällig. Bitte beachten Sie, dass wir keine 500,00 Euro-Scheine annehmen!

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark

FB Soziales

FD Ausländerbehörde

Sitz Am Gutshof 1-7 14542 Werder (Havel)

Telefax: 03327 / 739 - 346

E-Mail abh@potsdam-mittelmark.de

Anschrift Postfach 1138 14801 Bad Belzig

Telefonauskunft:

 

 

03327 739 400

 

Telefonzeiten:

Mo - Do von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Fr von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten

Der Besuch dieser Behörde ist zur Zeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf dem elektronischen Wege möglich. Schreiben Sie bitte kurz Ihr Anliegen auf und senden sie es an folgende E-Mail Adresse: abh@potsdam-mittelmark.de

Öffnungszeiten sind vorübergehend ausgesetzt.

Termine können Sie unter termin-abh@remove-this.potsdam-mittelmark.de vereinbaren.

Rechtliche Grundlagen

· Aufenthaltsgesetz · Aufenthaltsverordnung


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