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Baumschutz
Seit 2012 ist die Gehölzschutzverordnung des Landkreises Potsdam-Mittelmark in Kraft.
Als Besonderheit ist zu beachten, dass mit dieser Verordnung nur Bäume und Feldgehölze im Außenbereich, nicht jedoch in den Innenbereichen und Bebauungsplänen geschützt sind. Dort gelten allerdings oftmals kommunale Baumschutzsatzungen oder Erhaltungsfestsetzungen der Bebauungspläne.
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unteren Naturschutzbehörde
Hinweise
In den Innenbereichen der Gemeinden sind Alleen und Naturdenkmäler auch weiterhin gemäß §§ 29 (3) bzw. 28 Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Weiterhin bleibt der Schutz gemäß anderer Schutzgebietsverordnungen (LSG, NSG) unberührt. Bei Baumaßnahmen, bei denen die Eingriffsregelung (§§ 13-17 Bundesnaturschutzgesetz) anzuwenden ist, wird der Gehölzschutz in diesem Verfahren geregelt.
Erforderliche Unterlagen
Eine Genehmigung zur Beseitigung von Gehölzen kann auf schriftlichen Antrag erteilt werden. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Lage- und Bestandsplan/-skizze des Grundstücks mit Anzahl, Standort, Art, Stammumfang von Bäumen (in 1,3 m Höhe gemessen) bzw. Gehölzfläche (in qm)
- Markierung der zur Fällung beantragten Bäume bzw. Gehölzflächen auf dem Plan
- Fotos der zu beseitigenden Bäume/Gehölze
- Begründung der Beseitigung
- Beschreibung und Darstellung eventuell bereits vorgesehener Ersatzpflanzungen im Lageplan oder Bevorzugung der Ausgleichszahlung.
Dokumente
Gebühren
30 bis 5.000 €
Ansprechpartner
Postanschrift
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Team Naturschutz
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
naturschutz@
potsdam-mittelmark.de
Besucheradresse:
Teltow
Am Teltowkanal 7
Öffnungszeiten
Montag
nach vorheriger Vereinbarung
Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00
Mittwoch
nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag
nach vorheriger Vereinbarung
Freitag
nach vorheriger Vereinbarung
Rechtliche Grundlagen
- § 29 Bundesnaturschutzgesetz
- § 8 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz
- Gehölzschutzverordnung Potsdam-Mittelmark – GehölzSchVO PM vom 29.09.2011, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Nr. 11 vom 25.11.2011, Seite 2
- Gebührenordnung des Ministeriums Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
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