Bürgerservice
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Parkausweis für Schwerbehinderte
Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde bezüglich Parkerleichterungen
Hinweise
Im Schwerbehindertenausweis oder im Bescheid des Amtes für Soziales und Versorgung muss das Merkmal aG oder Bl eingetragen sein. Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die keine Fahrerlaubnis besitzen, und Blinde, die auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind und die sich nur mit fremder Hilfe bewegen können, kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. In diesen Fällen ist den Behinderten eine Ausnahmegenehmigung des Inhalts auszustellen, dass der sie jeweils befördernde Kraftfahrzeugführer von den entsprechenden Vorschriften der StVO befreit ist.
Verlauf
Antragstellung durch den Bürger überprüfen der Unterlagen durch den Sachbearbeiter und Entscheidung Ausstellen des Parkausweises und der Ausnahmegenehmigung
Dokumente
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
FD Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Dezernat2@potsdam-mittelmark.de
Sitz:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon: 03327 739-245
Telefax: 03327/739-260
Ansprechpartnerin:
Herr Muhl
Öffnungszeiten
Dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften
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