Bürgerservice

Ihre Kreisverwaltung online - finden Sie Antworten auf Ihre Fragen und Auskünfte zu über 200 Dienstleistungen der Verwaltung.

Vollstreckung

Nach erfolglosem Mahnverfahren ist die Vollstreckungsbehörde für die zwangsweise Beitreibung der Forderungen des Landkreises sowie für Dritte Gläubiger im Rahmen der Amts- und Vollstreckungshilfe zuständig.

Gebühren

je nach Verfahrensart: Grund-, Pfändungs-, Versteigerungs- oder Verwertungsgebühr, Wegnahmegebühr und Auslagen, Gebühr für die Abnahme einer Vermögensauskunft, Androhungsgebühr, Festsetzungsgebühr

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Finanzen
- Kreiskasse -
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
E-Mail: vollstreckung@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Sitz:
Papendorfer Weg 1
14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 910 (Servicecenter)
Telefax: 033841 91-520 

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung

Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch
09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag
nach Vereinbarung

Rechtliche Grundlagen

Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz

So finden Sie uns


Übersicht Dienstleistungen
Übersicht Dienstleistungen A-Z
Zum Seitenanfang