Bürgerservice
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Tierhandel und Tiertransport

Bei Tiertransporten innerhalb der Europäischen Union und in Drittländer ist eine amtstierärztliche Beaufsichtigung vor und während der Verladung erforderlich.
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Hinweise
Es dürfen nur Tiere verladen und transportiert werden, die die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen des Mitgliedsstaates oder Drittlandes und die tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Transportfähigkeit erfüllen.
Dokumente
Gebühren
Gebühren werden laut Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg erhoben
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 3 - Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit
und Schülerbeförderung
Fachdienst Veterinärwesen
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
fb3@
potsdam-mittelmark.de
Besucheranschrift:
Potsdamer Straße 18
Haus 1
14776 Brandenburg
Telefon: 03381 533-271
Telefax: 03381 533-269
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
nach vorheriger Vereinbarung
Rechtliche Grundlagen
- Tiergesundheitsgesetz
- Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung,
- Tierschutzgesetz,
- Tierschutztransportverordnung,
- EU(VO) 1/2005
Übersicht Dienstleistungen
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