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Kindertagespflege - Informationen für bereits tätige Kindertagespflegepersonen oder für Personen, die eine Kindertagespflegeperson werden wollen
Die Kindertagespflege ist ein fürsorgliches Betreuungsangebot, welches vom Landkreis unterstützt wird. Dieses Betreuungsangebot bietet vor allem Kindern in den ersten drei Lebensjahren eine Fürsorge, die individuelle Bedürfnisse gut berücksichtigt. Kinder in Kindertagespflege zu betreuen ist eine schöne und zugleich verantwortungsvolle Tätigkeit.
Die Aufgabe einer Kindertagespflegeperson ist es, sich intensiv jedem einzelnen Kind zuzuwenden, Kinder in Ihrer Entwicklung zu unterstützen, zu fördern, ihnen eine liebevolle Begleitung zu sein. Kindertagespflegepersonen gehen eine vertrauenvolle Erziehungspartnerschaft mit den Personensorgeberechtigten ein. Die Struktur in einer Kindertagespflege zeichnet sich besonders dadurch aus, dass die Betreuung von Kindern in einer kleinen Gruppe stattfindet. Sie verlangt Flexibilität und ein Gespür für die individuellen Bedürfnisse und Ansprüche der zu betreuenden Kinder. Das Angebot der Betreuung in einer Kindertagespflege richtet sich nach dem Bedarf des jeweilig zu betreuenden Kindes. In einer Kindertagespflegestelle werden vorrangig Kinder von 0 bis 3 Jahre, maximal aber bis zum 14. Lebensjahr, tagsüber durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater (Tagespflegeperson) betreut. Die Betreuung der Kinder findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt statt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, Kindertagespflege in geeigneten anderen Räumen durchzuführen.
Hinweise
Wenn Sie Tagespflegeperson werden möchten, müssen Sie:
- Freude am Umgang mit Kindern haben,
- gesundheitlich fit und belastbar sein,
- über grundlegende erzieherische Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen,
- bereit sein, sich regelmäßig zu qualifizieren und fortzubilden,
- Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse und Probleme von Kindern haben,
- über ausreichend Raum verfügen, in dem sich das Kind entfalten und bei Bedarf zurückziehen kann,
- bereit sein, im Interesse der Kinder mit den Eltern partnerschaftlich zusammen zu arbeiten.
Verlauf
Wie beantrage ich eine Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII?
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) ist für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis zuständig. Für ein erstes Gespräch, wenn Sie sich für diese Aufgabe, verantwortungsvolle und schöne Tätigkeit interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt zu Team Praxisberatung/Kindertagespflege auf.
Dokumente
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
FD Finanzhilfen für Familien
Praxisberatung Tagespflege
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
E-Mail: finanzhilfen@
potsdam-mittelmark.de
Besucheradresse:
Am Gutshof 1-7, 14542 Werder (Havel)
Telefon: 03327 739-334
Telefax: 03327 739-335
Frau Schmidt
Telefon: 03327 739-117; mobil: 0170 9355832
(für Amt Beetzsee, Groß Kreutz (Havel), Kloster Lehnin, Amt Wusterwitz, Amt Ziesar, Bad Belzig, Amt Brück, Amt Niemegk (auch Rechtsanspruchsprüfung und Vertragsgestaltung), Treuenbrietzen, Wiesenburg/Mark)
Frau Dietz
Telefon: 03328 318-205; mobil: 0160 97009656
(für Nuthetal, Teltow, Beelitz, Michendorf, Schwielowsee, Seddiner See, Werder (Havel))
Herr Kowalczyk
Telefon: 03327 739-119; mobil: 0151 58765840
(für Werder (Havel), Kleinmachnow, Stahnsdorf)
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
nach Vereinbarung
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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