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Kindertagespflege - Ein Angebot der Kindertagesbetreuung im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Herzlich willkommen in der Welt der Kindertagespflege!
Sie suchen nach einem liebevollen und professionellen Betreuungsort für Ihr Kind? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
- Die Kindertagespflege bietet eine warmherzige und familiäre Umgebung, in der Ihr Kind liebevoll umsorgt und gefördert wird.
- Hier können Kinder von 0 bis 6 Jahre und darüber hinaus in anderen Konstellationen bis zur sechsten Jahrgangsstufe (14. Lebensjahr) betreut werden.
Eine „Übersicht sowie deren Kapazitäten über alle Kindertagespflegestellen und Großtagespflegestellen im Landkreis Potsdam-Mittelmark“ finden Sie unter „Dokumente“.
Was genau ist Kindertagespflege?
- Hierbei handelt es sich um eine individuelle Betreuungsform, in der qualifizierte Kindertagespflegepersonen in einem zur Kita gleichwertigen Betreuungsangebot betreuen. Anders als in einer größeren Kindergruppe wie in einer Kita, findet die Betreuung in einer kleinen, vertrauten Umgebung von max. 5 Kindern statt. Das bedeutet, dass Ihr Kind die zuverlässige Aufmerksamkeit und Fürsorge erhält, die es braucht, um sich optimal zu entwickeln.
- Die Kindertagespflegepersonen werden in allen Fragen zur Kindertagespflege vom Praxisberatungsteam für Kindertagespflege beraten und geprüft. Sie verfügen über pädagogisches Grund- und Fachwissen sowie Praxiserfahrung in der Kinderbetreuung. Sie schaffen eine liebevolle, fördernde Atmosphäre, in der sich Ihr Kind geborgen fühlt und seine Persönlichkeit entfalten kann. Die Kontinuität zur Betreuungsperson schafft Sicherheit und Vertrauen, was sich positiv auf die Entwicklung Ihres Kindes auswirkt.
- Wir legen großen Wert auf eine ganzheitliche Förderung. In der Kindertagespflege werden die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung unterstützt und gefördert. Durch spielerische Aktivitäten, kreative Angebote und gezielte pädagogische Maßnahmen wird die motorische, sprachliche, soziale und kognitive Entwicklung im täglichen Ablauf gefördert. Ihr Kind wird dabei behutsam auf seinen späteren Schulbesuch vorbereitet.
- Das Wohl Ihres Kindes steht an erster Stelle. Das bedeutet, dass Eltern, Kindertagespflegepersonen und das Praxisteam eng zusammenarbeiten. Wir legen großen Wert auf eine offene und transparente Kommunikation. Gemeinsame Elterngespräche und ein reger Austausch unterstützen dabei die Betreuung Ihres Kindes in der Kindertagespflege.
Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen der Kindertagespflege! Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Kennlerntermin und lernen Sie die Kindertagespflegeperson und deren Räumlichkeiten kennen. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind begleiten zu dürfen!
Ihr Kindertagespflege-Team (Kindertagespflegepersonen/Praxisberatung/Finanzen)
Hinweise
- zum gesetzlichen Anspruch auf Betreuung:
Alle Kinder, die gemäß § 1 KitaG Bbg einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben, haben Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagespflegestelle. Für die Betreuung eines Kindes zahlen Personensorgeberechtigte auf der Grundlage einer Kostenbeitragssatzung einen Beitrag gem. § 17 KitaG.
- zum Elternbeirat:
Der Elternbeirat sieht gemäß § 6a KitaG i.V.m. § 13 der Kitaelternbeiratsverordnung Brandenburg eine Interessen-Beteiligung von Eltern, deren Kinder in Kindertagespflege teilnehmen, über eine landesweite Elternvertretungsstruktur vor. Die entsprechenden Verfahrensabläufe regelt das zuständige Jugendamt. Über eine Vollversammlung aller Personensorgeberechtigten werden zwei stimmberechtigte Mitglieder als Kreiselternvertretungen für Kindertagespflege in den Kreiskitaelternbeirat entsandt.
Aus dem Kreise aller Kreiselternvertretungen für Kindertagespflege wird wiederum ein stimmberechtigtes Mitglied und Stellvertretung in den Landeskitaelternbeirat gewählt.
Schritte zum Betreuungsplatz?
Hinweis: Alle Dokumente, Formulare und Information dazu finden Sie unter „Dokumente“ auf dieser Internetseite.
1. Antrag stellen: Stellen Sie einen „Antrag auf Betreuung bei Ihrer Wunsch-Kindertagespflegeperson“. Anschließend stellen Sie einen „Antrag zur Bescheidung des Rechtsanspruchs auf Betreuung bei der Verwaltung Ihrer Heimatkommune“.
2. Betreuungsvertrag abschließen: Gemeinsam mit Ihrer Kindertagespflegeperson füllen Sie den Betreuungsvertrag aus und unterschreiben Sie den Vertrag. Ihre Kindertagespflegeperson reicht den Vertrag zusammen mit dem Bescheid zum Rechtsanspruch beim Landkreis, hier Fachdienst Finanzhilfen für Familien, ein. Der Landkreis prüft den Vertrag und erteilt seine Zustimmung.
3. Elternbeitrag zahlen: Für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagespflege im Landkreis Potsdam-Mittelmark werden Elternbeiträge (Kostenbeiträge) nach Maßgabe der Kostenbeitragssatzung erhoben. Dazu müssen sie „Angaben zur Erhebung des Elternbeitrags“ vornehmen und können bequem den Beitrag per „SEPA-Lastschriftverfahren“ zahlen.
Zusätzlicher Schritt, wenn Sie außerhalb des Landkreises wohnen:
4. Kostenübernahme beantragen: Wenn Sie außerhalb des Landkreises wohnen, benötigen Sie zusätzlich einen „Bescheid zum Wunsch- und Wahlrecht“, also eine Kostenübernahme für die Inanspruchnahme der Betreuungsleistung. Beantragen Sie diesen Bescheid ebenfalls in Ihrer Heimatkommune bzw. beim „Jugendamt“ Ihres Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Wir möchten Ihnen den gesamten Prozess so einfach wie möglich gestalten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.
Erforderliche Unterlagen
- Übersicht sowie deren Kapazitäten über alle Kindertagespflegestellen und Großtagespflegestellen im Landkreis Potsdam-Mittelmark [in Bearbeitung!]
Dokumente
Gebühren
Für die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson wird ein Elternbeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrages ist in der Satzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark geregelt.
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
FD Finanzhilfen für Familien
Praxisberatung Kindertagespflege
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
E-Mail: tagespflege@potsdam-mittelmark.de
Besucheradresse:
Am Gutshof 1-7, 14542 Werder (Havel)
Telefon: 03327 739-334
Telefax: 03327 739-335
Herr Kowalczyk (Praxisberatung)
Telefon: 03327 739-119 Mobil: 0151 58765840
(für Nuthetal, Teltow, Michendorf, Schwielowsee, Seddiner See, Werder (Havel), Kleinmachnow, Stahnsdorf)
Frau Schmidt (Praxisberatung)
Telefon: 03327 739-117 Mobil: 0170 9355832
(für Amt Beetzsee, Beelitz, Groß Kreutz (Havel), Kloster Lehnin, Amt Wusterwitz, Amt Ziesar, Bad Belzig, Amt Brück, Amt Niemegk, Treuenbrietzen, Werder (Havel), Wiesenburg/Mark)
Frau Neumann (Finanzen)
Telefon: 03327 739-347
für den gesamten Landkreis
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
nach Vereinbarung
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Erreichbarkeit über tagespflege@potsdam-mittelmark.de ist unabhängig von den Öffnungszeiten gewährleistet.
Rechtliche Grundlagen
Kindertagesstättengesetz Land Brandenburg (KitaG)
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