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Kindertagespflege - Ein Angebot der Kindertagesbetreuung im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Eine Kindertagespflegeperson betreut in der Regel bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder im eigenen Haushalt bzw. in dafür extra angemieteten Räumlichkeiten. Die Betreuung von Kindern in einer sehr kleinen Gruppe zeichnet sich dadurch aus, dass sich die Kindertagespflegperson intensiv jedem einzelnem Kind zuwenden kann und es in seiner Entwicklung individuell unterstützen und fördern kann. Damit ist das Betreuungsangebot der Kindertagespflege nicht nur eine Alternative zur Nutzung eines Tagesbetreuungsangebotes wie Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort, sondern kann auch ergänzend genutzt werden, wenn die Bedarfe des Kindes eine davon abweichende Betreuung notwendig machen oder aber auch die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtung nicht mit den Arbeitszeiten der Personensorgeberechtigten übereinstimmen und das Kind vor oder nach den Öffnungszeiten betreut werden soll. Alle Kindertagespflegepersonen, die diese Leistung im Landkreis Potsdam-Mittelmark erfüllen bzw. erfüllen wollen, benötigen eine Erlaubnis zur Betreuung von fremden Kindern, eine sogenannte Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt.
Hinweise
Anspruch:
Alle Kinder, die gemäß § 16 (1) KitaG Bbg einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz haben, haben Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagespflegestelle. Für die Betreuung eines Kindes zahlen Personensorgeberechtigte auf der Grundlage der jeweiligen Kostenbeitragssatzung der Heimatkommune einen Beitrag gem. § 17 KitaG. Für Personensorgeberechtigte aus dem Amtsbereich Niemegk gilt die Kostenbeitragssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
Antragstellung:
Einen Antrag auf Betreuung in einer Kindertagespflegestelle stellen Sie in der für Sie zuständigen Amts-, Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung. Personensorgeberechtigte, die ihren Wohnsitz im Amtsbereich Niemegk haben, wenden sich zur Aufnahme Ihres Kindes in eine Kindertagespflege bitte direkt an den Fachdienst Finanzhilfen für Familien.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie für die Beantragung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagespflegestelle benötigen, erfahren Sie in der für Sie zuständigen Amts-, Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung.
Dokumente
Gebühren
Kita-Gebühren entsprechend der jeweils gültigen Satzung beziehungsweise Gebührenordnung Elternbeiträge.
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
FD Finanzhilfen für Familien
Praxisberatung Tagespflege
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
E-Mail: finanzhilfen@ potsdam-mittelmark.de
Besucheradresse:
Am Gutshof 1-7, 14542 Werder (Havel)
Telefon: 03327 739-334
Telefax: 03327 739-335
Frau Dietz
Telefon: 03328 318-205 Mobil: 0160 97009656
(für Nuthetal, Teltow, Beelitz, Michendorf, Schwielowsee, Seddiner See, Werder (Havel))
Herr Kowalczyk
Telefon: 03327 739-119 Mobil: 0151 58765840
(für Werder (Havel), Kleinmachnow, Stahnsdorf)
Frau Schmidt
Telefon: 03327 739-117 Mobil: 0170 9355832
(für Amt Beetzsee, Groß Kreutz (Havel), Kloster Lehnin, Amt Wusterwitz, Amt Ziesar, Bad Belzig, Amt Brück, Amt Niemegk, Treuenbrietzen, Werder (Havel), Wiesenburg/Mark)
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
nach Vereinbarung
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
Kindertagesstättengesetz Land Brandenburg (KitaG)
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