Bürgerservice
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Hindernisse auf die Straße bringen - Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung vom Verbot, Hindernisse auf die Straße/Gehweg zu bringen, wie z.B.: Aufstellen eines Baugerüstes, Bauzaunes, Containers, eines Bau- und Gerätewagens Anbringung von Warenautomaten Lagerung von Baumaterial Sperrung des Gehweges / Aufgrabung an öffentlichem Verkehrsgrund Errichtung eines Info-Standes Waren und Leistungen, Außenbestuhlungen
Hinweise
Der genaue Zeitraum der Arbeiten muss unbedingt angegeben werden. Die Anträge sind außer bei Notbaumaßnahmen mindestens 14 Tage vor dem Beginn der Baumaßnahme zu stellen. Der Vorlage eines Verkehrszeichenplans durch den Unternehmer/Bürger bedarf es nicht
Verlauf
1. Antragstellung durch den Bauunternehmer/Bürger
2. Prüfung der Unterlagen durch den Sachbearbeiter
3. Anhörung der Träger öffentlicher Belange
4. Anordnung der notwendigen Maßnahmen gegenüber dem Antragsteller
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular und Lage- bzw. übersichtsplan
Dokumente
Gebühren
10,20 bis 767,00 Euro je nach Bearbeitungsaufwand, Art der Maßnahme
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat Ordnung, Sicherheit und Verkehr
FD Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
fb2@ potsdam-mittelmark.de
Sitz:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon: 739-0
Telefax: 739-260
Frau Wendt, Telefon: 03327 / 739-238 für die Ämter und Gemeinden Bad Belzig, Groß Kreutz (Havel), Michendorf, Niemegk
Frau Hummel, Telefon: 03327 / 739232 für die Ämter und Gemeinden Brück, Wiesenburg/Mark, Nuthetal, Kloster Lehnin, Ziesar
Frau Fistler, Telefon 03327 / 739-236 für die Ämter und Gemeinden Beelitz, Schwielowsee, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Seddiner See
Frau Volkmann, Teefon 03327 / 739285 für die Ämter und Gemeinden Treuenbrietzen, Beetzsee, Wusterwitz
Frau Bürger, Telefon 03327 / 739-237, Errichtung eines Info-Standes, Waren und Leistungen, Außenbestuhlungen
Öffnungszeiten
Dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
§ 46 Abs. 1 Nr. 8 und 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, §§ 1, 2, 4 und Gebührennummer 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
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