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Schweißhundeführer - Bestätigung
Ein von einem Jagdausübungsberechtigten mit einer Nachsuche auf Schalenwild beauftragter und von der unteren Jagdbehörde bestätigter Schweißhundeführer ist berechtigt, die Nachsuche mit Hund und Schusswaffe ohne Rücksicht auf die Reviergrenzen durchzuführen, soweit die Jagdausübungsberechtigten dies vorher vereinbart haben. Ist der Jagdausübungsberechtigte nicht erreichbar und die grenzüberschreitende Nachsuche unverzüglich erforderlich, ist der bestätigte Schweißhundeführer berechtigt ohne Vereinbarung die Nachsuche durchzuführen.
Hinweise
Die Gültigkeit der Bestätigung als Schweißhundeführer ist unbefristet. Sie erlischt, wenn eine Voraussetzung entfällt.
Die Brauchbarkeit nach JagdHBV Fachgruppe (D) Schweißarbeit genügt zur Anerkennung des Jagdgebrauchshundes.
Bestätigte Schweißhundeführer gemäß § 35 BbgJagdG werden auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der Obersten Jagdbehörde veröffentlicht.
Verlauf
Die Bestätigung als Schweißhundeführer wird auf Antrag nach entsprechender Prüfung der Voraussetzungen, für das Nachsuchegespann mit Wohnsitz im Landkreis Potsdam-Mittelmark erteilt oder rechtsmittelfähig versagt.
Voraussetzungen:
- gültiger Jagdschein
- Führung eines Jagdgebrauchshundes bei Nachsuchen von mindestsens 3 Jahren
- Führung eines auf Schweiß brauchbaren Jagdgebrauchshundes gemäß JGHBV
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag (siehe Dokumente)
- Nachweis über Führung eines Jagdgebrauchshundes (Ahnentafel) mit Brauchbarkeit nach der JagdHBV Fachgruppe (A) Gehorsam und Fachgruppe (D) Schweißarbeit
- Nachweis über mindestens dreijährige Führung von Jagdgebrauchshunden auf Nachsuchen
- gültiger Jagdschein
Dokumente
Gebühren
siehe Gebührenordnung
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernat 3 – Gesundheit, Landwirtschaft und Veterinärwesen
Fachdienst 38 – Fischerei, Jagdwesen und ÖRE
Untere Jagdbehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
E-Mail: jagd-fischerei@ potsdam-mittelmark.de
Telefax: 03381 533269
Telefon:
Herr Dietz: 03381 53-3124
Herr Strauß: 03381 53-3324
Telefonsprechzeiten:
Montag, 9 - 12 Uhr
Donnerstag, 9 - 12 Uhr
Öffnungszeiten
Dienstag, 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
Besucheradresse (Nicht für Post verwenden!):
Potsdamer Straße 18 / Haus 1
Zimmer 217 und 218
14776 Brandenburg an der Havel
Rechtliche Grundlagen
- § 22a Bundesjagdgesetz (BJagdG),
- § 35 Jagdgesetz f. d. Land Brandenburg (BbgJagdG),
- § 6 Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV),
- Verordnung zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdgebrauchshunden in Brandenburg (Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung - JagdHBV)
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