Bürgerservice
Ihre Kreisverwaltung online - finden Sie Antworten auf Ihre Fragen und Auskünfte zu über 200 Dienstleistungen der Verwaltung.
Wild - Kontrolluntersuchung Tollwut / Schwarzwild-Todfunde
Kontrolluntersuchung Tollwut
Das Bundesland Brandenburg ist seit mehreren Jahren als tollwutfreie Region anerkannt. Hierzu sind jährlich aus unserem Landkreis eine festgelegte Quote erlegter (geschossen oder gefangen) Füchse, Marderhunde und Waschbären zur Kontrolluntersuchung beim Landeslabor einzureichen.
Schwarzwild
- Probenahme bei Fall- und Unfallwild:
- Tupferprobe mit Blut (oder bluthaltiger Flüssigkeit), das aus Körperhöhlen, Verletzungen oder dem Herzen (nach Kammerschnitt) gewonnen wird, auch die Milz kann betupfert werden.
- Der Tupfer wird aus dem Röhrchen entnommen, mit blutiger Flüssigkeit getränkt und anschließend zum Transport wieder in das Röhrchen gesteckt
- Tupfer werden über die Veterinärämter mit Unterstützung der Unteren Jagdbehörden verteilt und sind im verschlossenen Röhrchen über mehrere Monate haltbar
- bei fehlenden Organen durch Fraß oder starker Verwesung kann das Brustbein noch zuverlässige Untersuchungsergebnisse liefern
- Probenverpackung doppelt, flüssigkeitsdicht, äußerlich desinfiziert
- Genaue Angaben zu Einsender, Fundort, Datum, Alter und Geschlecht des Tieres, Auffälligkeiten
- Einsendung ganzer Tierkörper nur im Ausnahmefall nach Anweisung des Amtstierarztes
Hinweise
Die erlegten Füchse, Marderhunde und Waschbären müssen bei Einsendung noch in einem untersuchungswürdigen Zustand sein. Die zu untersuchenden Stücke (Kern mit unbeschädigten Kopf genügt) sind frisch, gekühlt oder gefroren in unbeschädigten, stabilen, möglichst doppelwandigen und gut verschlossenen Plastiksäcken bei den festgelegten Abgabestellen abzugeben.
Verlauf
Für jeden der zur Untersuchung eingesandten Füchse, Marderhunde und Waschbären wird, im Rahmen der zugewiesenen Landesmittel, den Jägern auf Antrag (Antragsvordruck verwenden!) eine Aufwandsentschädigung von 20,00 Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgt nur, wenn die Quote noch nicht erfüllt ist, Landesmittel vorhanden sind, obige Hinweise beachtet werden und zeitgleich ein entsprechender Antrag beim Fachdienst Veterinärwesen eingereicht wird.
Erforderliche Unterlagen
Antrag zur Auszahlung einer Aufwandsenschädigung für Fang/Abschuss von Füchse/Marderhunde/Waschbären
Antrag Auswandsentschädigung Proben von Schwarzwild
Dokumente
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 3 - Landwirtschaft, Veterinärwesen, Gesundheit
und Schülerbeförderung
Fachdienst Veterinärwesen
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
fb3@
potsdam-mittelmark.de
Besucheranschrift:
Potsdamer Straße 18
Haus 1
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon:
Frau Hötzel: 03381 53-3402
Telefax: 03381 53-3269
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
nach vorheriger Vereinbarung
Übersicht Dienstleistungen
Übersicht Dienstleistungen A-Z