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Landschaftsschutzgebiete - Genehmigung und Befreiung
Antrag auf landschaftsschutzrechtliche Genehmigung bzw. auf Befreiung von den Verboten der Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet
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unteren Naturschutzbehörde
Erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung und Bearbeitung des Antrages werden folgende Unterlagen in vierfacher Ausführung benötigt:
- Übersichtsplan, Ortsplan o. ä. (ca. 1 : 25.000) mit Lagemarkierung (Angabe Kreis, Gemarkung),
- Lageplan (1 : 5.000 bis 1 : 10.000) mit Eintragung der Lage des Vorhabens,
- Flurkarte mit Eintragung der Fläche (Angabe Flur und Flurstück),
- Beschreibung der jetzigen örtlichen Verhältnisse und Flächennutzungen (Bestand): Zustand der Natur, natürliche Gegebenheiten (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaftsbild, Bäume, geschützte Biotope, Rote-Liste-Arten etc.), vorhandene Gehölze: Bäume mit Angabe von Art, Höhe und Stammumfang in 1,30 m Höhe über dem Boden sowie Sträucher mit Angabe der Art und der Fläche in m² Darstellung in Text und Karte,
- Begründung des Vorhabens, Beschreibung des Vorhabens, technische Planung,
- Darstellung aller Baumaßnahmen (Eingriff) z. B. Errichtung von Gebäuden,
- Befestigungen von Zufahrten, Stellplätzen, Wegen u.a.m. Beseitigung von Gehölzen/Grünflächen Bewertung des Eingriffs,
- Wirkung auf den Bestand, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Darstellung in Text und Karte, Beschreibung der beabsichtigten Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen inkl. der vorgesehenen Flächen, Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung und zum Ausgleich/Ersatz von Beeinträchtigungen, Darstellung in Text und Karte.
Gebühren
30 bis 5000 Euro
Ansprechpartner
Postanschrift:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Umwelt
Team Naturschutz
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
naturschutz@
potsdam-mittelmark.de
Besucheradresse:
Teltow
Am Teltowkanal 7
Öffnungszeiten
Montag
nach vorheriger Vereinbarung
Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00
Mittwoch
nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag
nach vorheriger Vereinbarung
Freitag
nach vorheriger Vereinbarung
Rechtliche Grundlagen
- §§ 8 und 29 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes
- § 67 Bundesnaturschutzgesetz
- Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Übersicht Dienstleistungen
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