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Fischereiabgabe

Wer den Fischfang mit Angelgeräten auf Raubfisch (Raubfischhandangel) oder mit allen zulässigen Fischfanggeräten (Berufsfischer) ausüben will, braucht neben der Genehmigung der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde in Form eines Fischereischeines und der privatrechtlichen Erlaubnis (Angelkarte) auch den Nachweis über Entrichtung der Fischereiabgabe, der beim Angeln bzw. Fischen mitzuführen und Kontrollbefugten (z.B. Fischereiaufsehern) auszuhändigen ist.

Fachdienstseite: untere Fischereibehörde

Hinweise

Auch beim Angeln mit der Friedfischhandangel (ohne Fischereischein) ist eine Angelkarte zu erwerben und die Fischereiabgabe zu entrichten. 

Bei Wohnsitz außerhalb des Landes Brandenburg wird die Fischereiabgabe nicht erhoben, wenn diese bereits im Heimatland entrichtet wurde (dann ist dieser Nachweis mitzuführen).

Die Abgabemarke ist nur gültig, wenn sie in die Nachweiskarte eingeklebt ist.

Wichtig:  Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres dürfen im Land Brandenburg nicht angeln!

 

Verlauf

Die Fischereiabgabe wird zusammen mit der Erteilung des Fischereischeines oder auf Antrag erhoben. Bei der erstmaligen Erhebung wird auch die Nachweiskarte mit ausgegeben.

Die Fischereiabgabemarken erhalten Sie auch bei den Fischereibetrieben und Angelvereinen sowie den beauftragten Angelkartenausgabestellen vor Ort. 

Erforderliche Unterlagen

- bei alleiniger Entrichtung der Fischereiabgabe nur formloser Antrag

- Einreichen der bereits vorhandenen Abgabenachweiskarte 

Dokumente

FB3 Info Datenverarbeitung Fischerei
(PDF, 0.38 MB)

Gebühren

  • Kinder u. Jugendliche (8.-17 Jahre) nur für 1 Kalenderjahr: 2,50 Euro
  • Ab Vollendung des 18. Lebensjahres
    • für 1 Kalenderjahr: 12,00 Euro
    • für 5 Kalenderjahre: 40,00 Euro

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernnat 3 - Gesundheit, Landwirtschaft und Veterinärwesen
Fachdienst 38 - Fischerei, Jagdwesen und ÖRE
Untere Fischereibehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig

E-Mail: jagd-fischerei@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Telefax: 03381 533269

Telefon:
Frau Wehe: 03381 53-3149

Öffnungszeiten

Dienstag, 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr 

Besucheranschrift (Nicht für Post verwenden!):
Potsdamer Straße 18 / Haus 1
Zimmer 224
14776 Brandenburg an der Havel

Rechtliche Grundlagen

  • Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
  • Verordnung über die Erhebung der Fischereiabgabe

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