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Elterngeld

Allgemeine Informationen zum Elterngeld

Das Bundeselterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in der ersten Zeit nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.

Anspruchsberechtigt sind Personen:

- mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland,
- die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,
- dieses Kind selbst betreuen und erziehen und
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit

Basiselterngeld

  • Beiden Elternteilen steht in den ersten 12 Lebensmonaten Basiselterngeld zur Verfügung.
  • Es beträgt 65 % des vorgeburtlichen Bruttoeinkommens, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
  • Sofern sich bei beiden Elternteilen das Einkommen durch Elterngeldbezug mindert, stehen beiden Elternteilen zwei weitere Monatsbeträge Basiselterngeld zur Verfügung (also insgesamt 14 Monate Basiselterngeld).
  • Die Anspruchsmonate können beliebig aufgeteilt werden, dabei kann ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Lebensmonate Elterngeld beziehen.
  • Für Geburten ab 01.09.2021 haben Eltern von frühgeborenen Kindern die Möglichkeit, bis zu vier weitere Monate Basiselterngeld zusätzlich zu erhalten (Frühchen Monate).
  • Eine Teilzeittätigkeit ist mit bis zu 32 Wochenstunden möglich, das Einkommen wird auf die Höhe des Elterngeldes angerechnet.

Elterngeld Plus

  • Elterngeld Plus bietet die Möglichkeit, früher in den Beruf zurückzukehren und/oder einen längeren Zeitraum mit dem Kind zu Hause zu verbringen.
  • Elterngeld Plus ist die Hälfte des Basiselterngeldes und kann demzufolge über den 14. Lebensmonat hinaus gewährt werden.
  • 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate Elterngeld Plus
  • Es beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.
  • Beide Bezugsarten (Elterngeld Plus und Basiselterngeld) können miteinander kombiniert werden! Eine Änderung ist jederzeit möglich.
  • Eine Teilzeittätigkeit ist mit bis zu 32 Wochenstunden möglich, das Einkommen wird auf die Höhe des Elterngeldes angerechnet.

Partnerschaftsbonus

  • Um den Familienalltag sowie das Berufsleben in den ersten Lebensmonaten des Kindes weiterhin flexibel gestalten zu können, haben die Eltern die Möglichkeit zusätzlich vier weitere Monate Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus Monate in Anspruch zu nehmen.
  • Dabei gilt, dass jeder Elternteil mindestens zwei und höchstens vier Monate in Anspruch nehmen muss.
  • Beide Elternteile müssen im gleichen Zeitraum zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sein.
  • Der Partnerschaftsbonus beträgt 150 Euro pro Elternteil.

Diese und weitere Informationen können Sie aus der Broschüre für Elterngeld- und Elternzeit entnehmen:
Broschüre Deutsch
Flyer Ukrainisch
Flyer Russisch

Hinweise

Wie kann ich mich beraten lassen?

Sie können mit den Sachbearbeiterinnen der Elterngeldstelle selbst einen Beratungstermin vereinbaren. Bitte schreiben Sie dazu eine E-Mail mit der Beratungsanfrage an elterngeld@remove-this.potsdam-mittelmark.de und teilen Sie Ihren Namen, Ihren Wohnort, eine Rückrufnummer sowie den Wunsch nach einer persönlichen oder telefonischen Beratung mit.

Ab 01.01.2023 ist der Bundeseinheitliche Elterngeldantrag zu verwenden.

Wie kann Elterngeld beantragt werden?

Die Elterngeldstelle empfiehlt, den Elterngeldantrag über https://www.elterngeld-digital.de/ digital auszufüllen, da Sie hier Schritt für Schritt durch den Antrag geführt werden. Ebenso erfolgt über den digitalen Assistenten eine Plausibilitätsprüfung und unterstützt Sie bei der Aufteilung von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

Der Antrag ist nach Eingabe der Daten auszudrucken, zu unterschreiben und postalisch an die Elterngeldstelle zu senden. An der Möglichkeit, den Antrag digital zu übermitteln, wird derzeit noch gearbeitet. Alternativ stehen Ihnen der Antrag sowie die entsprechenden Anlagen unter Downloads zur Verfügung.

Bei Fragen zur Nutzung des Antragsassistenten steht Ihnen ein Servicetelefon 030 34047010 von Montag bis Donnerstag von 09.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung.

Bei Fragen rund um das Thema Elterngeld setzen Sie sich bitte mit der Elterngeldstelle in Verbindung unter 033841 91-0 oder per E-Mail unter elterngeld@remove-this.potsdam-mittelmark.de (bitte nennen Sie in jedem Fall Ihren Wohnort, sodass eine Zuordnung an die zuständige Sachbearbeiterin erfolgen kann).

 

Erforderliche Unterlagen

  • Elterngeldantrag
  • Anlage Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Geburtsbescheinigung mit dem Aufdruck „Elterngeld“ im Original
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld in Kopie
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn der Mutterschutzfrist in Kopie
  • Bestätigung des Arbeitgebers über die vereinbarte Elternzeit in Kopie
  • Vaterschaftsanerkennung in Kopie, sofern der Vater nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt ist

Gebühren

Es werden keine Beratungs- und Bearbeitungsgebühren erhoben.

Ansprechpartner

Postanschrift:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Finanzhilfen für Familien
Elterngeldstelle
Telefon: 033841 91-0
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
E-Mail: elterngeld@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Besucheranschrift:
Elterngeldstelle Werder
Am Gutshof 1-7, 14542 Werder
Telefax: 03327 739-335

Öffnungszeiten

Ausschließlich
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
am Standort in Werder.

Gerne können Sie unseren Service "Hilfe zur Antragstellung" in den Beratungszentren nutzen.

Zu den Beratungszentren.

Rechtliche Grundlagen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)


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