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Elterngeld


Beratungen und Erreichbarkeit:

Aufgrund der pandemischen Lage ist die Elterngeldstelle nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Bitte nehmen Sie daher per E-Mail über elterngeld@remove-this.potsdam-mittelmark.de Kontakt auf und teilen Ihr Anliegen unter Angabe des Wohnortes und (sofern vorhanden) das Aktenzeichen mit. Die zuständigen Mitarbeiterinnen werden sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und der daraus resultierenden Arbeitsfähigkeit im Team Elterngeld werden persönliche Beratungen vor Ort in Werder nur mit Terminvereinbarung oder telefonisch angeboten. Ihren Beratungswunsch teilen Sie bitte per E-Mail über elterngeld@remove-this.potsdam-mittelmark.de unter Angabe Ihres Wohnortes und Ihrer Erreichbarkeit mit.

Allgemeine Informationen zum Elterngeld

Die Elterngeldstelle berät Sie kostenlos zu den Themen Elterngeld und Elternzeit. Hier können Sie bereits vorab einige allgemeine Informationen erhalten.

Das Bundeselterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in der ersten Zeit nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Im Elterngeldbezug gibt es zwei grundlegende Bezugsarten, die zum Teil einzeln, aber auch in Kombination bezogen werden können. Hierbei handelt es sich um Basiselterngeld und um Elterngeld Plus.

Anspruchsberechtigt sind Personen:

- mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland,
- die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,
- dieses Kind selbst betreuen und erziehen und
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit

Basiselterngeld

  • Beiden Elternteilen steht in den ersten 12 Lebensmonaten Basiselterngeld zur Verfügung.
  • Es beträgt 65 % des vorgeburtlichen Bruttoeinkommens, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
  • Sofern sich bei beiden Elternteilen das Einkommen durch Elterngeldbezug mindert, stehen beiden Elternteilen 2 weitere Monatsbeträge Basiselterngeld zur Verfügung (also insgesamt 14 Monate Basiselterngeld).
  • Die Anspruchsmonate können beliebig aufgeteilt werden, dabei kann ein Elternteil mindestens 2 und höchstens 12 Lebensmonate Elterngeld beziehen.
  • Für Geburten ab 01.09.2021 haben Eltern von frühgeborenen Kindern die Möglichkeit, bis zu 4 weitere Monate Basiselterngeld zusätzlich zu erhalten (Frühchen Monate).
  • Eine Teilzeittätigkeit ist mit bis zu 32 Wochenstunden möglich, das Einkommen wird auf die Höhe des Elterngeldes angerechnet.

Elterngeld Plus

  • Elterngeld Plus bietet die Möglichkeit, früher in den Beruf zurückzukehren und/oder einen längeren Zeitraum mit dem Kind zu Hause zu verbringen.
  • Elterngeld Plus ist die Hälfte des Basiselterngeldes und kann demzufolge über den 14. Lebensmonat hinaus gewährt werden.
  • 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate Elterngeld Plus
  • Es beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.
  • Beide Bezugsarten (Elterngeld Plus und Basiselterngeld) können miteinander kombiniert werden! Eine Änderung ist jederzeit möglich.
  • Eine Teilzeittätigkeit ist mit bis zu 32 Wochenstunden möglich, das Einkommen wird auf die Höhe des Elterngeldes angerechnet.

Partnerschaftsbonus

  • Um den Familienalltag sowie das Berufsleben in den ersten Lebensmonaten des Kindes weiterhin flexibel gestalten zu können, haben die Eltern die Möglichkeit zusätzlich 4 weitere Monate Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus Monate in Anspruch zu nehmen.
  • Dabei gilt, dass jeder Elternteil mindestens zwei und höchstens 4 Monate in Anspruch nehmen muss.
  • Beide Elternteile müssen im gleichen Zeitraum zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sein.
  • Der Partnerschaftsbonus beträgt 150 Euro pro Elternteil.

Diese und weitere Informationen können Sie aus der Broschüre für Elterngeld- und Elternzeit entnehmen:
Broschüre Deutsch
Flyer Ukrainisch
Flyer Russisch

Hinweise

Wie kann Elterngeld beantragt werden?

Elterngeld wird auf Antrag nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gewährt. Sie können den untenstehenden Antrag downloaden, ausfüllen und mit den entsprechenden Unterlagen per Post an die Elterngeldstelle schicken.

Neu:

Ab sofort können Elterngeldanträge online ausgefüllt werden: https://www.elterngeld-digital.de/

Ein digitaler Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und prüft vorab, ob die eingegebenen Daten valide sind und steht Ihnen unterstützend bei der Aufteilung von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus zur Seite. Nach Eingabe der Daten muss der Antrag ausgedruckt und unterschrieben werden.

Den Antrag schicken Sie dann mit den notwendigen Anlagen postalisch an den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Elterngeldstelle, Niemöllerstr. 1, 14806 Bad Belzig.

Eine papierlose Übermittlung des Elterngeldantrages ist derzeit noch nicht möglich.

Bei Fragen zur Nutzung des Antragsassistenten steht Ihnen ein Servicetelefon 030 34047010 von Montag bis Donnerstag von 09:00 – 18:00 Uhr zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung von Elterngeld mit den im Antrag genannten Unterlagen und Nachweise
  • Geburtsbescheinigung mit dem Aufdruck „Elterngeld“ im Original
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldbezug in Kopie
  • Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld in Kopie
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn der Mutterschutzfrist in Kopie
  • Bestätigung des Arbeitgebers über die vereinbarte Elternzeit in Kopie
  • Vaterschaftsanerkennung in Kopie, sofern der Vater nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt ist

 

Wichtiger Hinweis:

Ab 01.01.2023 ist der Bundeseinheitliche Elterngeldantrag zu verwenden.

Gebühren

Es werden keine Beratungs- und Bearbeitungsgebühren erhoben.

Ansprechpartner

Postanschrift:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Finanzhilfen für Familien
Elterngeldstelle
Telefon: 033841 91-0
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
E-Mail: elterngeld@remove-this.potsdam-mittelmark.de

Besucheranschrift:
Elterngeldstelle Werder
Am Gutshof 1-7, 14542 Werder
Telefax: 03327 739-335

Öffnungszeiten

Ausschließlich
Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
am Standort in Werder.

Gerne können Sie unseren Service "Hilfe zur Antragstellung" in den Beratungszentren nutzen.

Zu den Beratungszentren.

Rechtliche Grundlagen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)


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