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Berufsschüler - Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist für die Gewährung von Zuschüssen für eine auswärtige Unterkunft und Verpflegung der Berufsschüler zuständig, deren direkte Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsstätte sich im Landkreis Potsdam-Mittelmark befindet. Antragsberechtigt sind Berufsschülerinnen und Berufsschüler (oder wenn sie noch nicht volljährig sind, deren Eltern beziehungsweise Personensorgeberechtigte), die im Land Brandenburg in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben und deren Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule, einschließlich der Weg- und Wartezeiten, 3 Stunden überschreiten würde. Die Minuten sind auf volle 5 Minuten aufzurunden.
Verlauf
Auf dem Antragsformular lassen Sie sich durch das Oberstufenzentrum/die Berufsschule den Zeitraum und die Anzahl der Tage, an denen Sie am Berufsschulunterricht teilgenommen haben, bestätigen. Die verauslagten Beträge tragen Sie auf der Seite 2 des Antragsformulars ein. Dem Antrag legen Sie die Originalbelege (Quittungen) beziehungsweise Originalrechnungen (mit einer Kopie des Kontoauszuges, als Nachweis, dass die Rechnungen bezahlt wurden) über die Kosten, die Ihnen für die Unterkunft und Verpflegung entstanden sind, bei. Erfolgt im Wohnheim keine Verpflegung, so wird von einem Richtwert von 5,50 € pro Tag ausgegangen.
Weiterhin einzureichende Unterlagen sind eine aktuelle Vergütungsbescheinigung des Antragzeitraumes und eine Kopie des Ausbildungsvertrages. Zu Beginn des 1. Ausbildungsjahres stellen Sie für die Planung und Registrierung bei dem zuständigen Fachbereich des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen Bereich sich Ihre Ausbildungsstätte befindet, einen formlosen Antrag unter Angabe der Ausbildungsdauer und voraussichtlich entstehenden Kosten.
Einreichungsfristen: Mit dem Antragsformular beantragen Sie die Zuwendungen spätestens bis zum 1. April des Jahres für das vorangegangene 1. Schulhalbjahr (August - Januar) und spätestens bis zum 1. Oktober des Jahres für das vorangegangene 2. Schulhalbjahr (Februar - Juli) bei dem unten genannten Fachdienst. Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn der vollständige Name und die Anschrift des Ausbildungsbetriebes sowie der Ausbildungsstätte, Ihre Kontonummer und Bankleitzahl sowie der Kontoinhaber angegeben sind und der Antrag unterschrieben ist.
Dokumente
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
FD Schülerbeförderung, Kultur und Sport
Frau Schenke
Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-438
Telefax: 033841 91-364
E-Mail: schuelerbefoerderung@ potsdam-mittelmark.de
Postanschrift:
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
nach Vereinbarung
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Berufsschülerinnen und Berufsschüler zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft
Übersicht Dienstleistungen
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