Bürgerservice
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Angelveranstaltungen/Gemeinschaftsfischen
Gemeinschaftsfischen und ähnliche Angelveranstaltungen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Fischereibehörde durchgeführt werden und wenn ein vernünftiger Grund vorliegt.
Fachdienstseite: untere Fischereibehörde
Hinweise
Es handelt sich um Veranstaltungen, bei denen Fangergebnisse abschließend verglichen und bewertet werden und deren Zeitpunkt, Ort und Dauer bekannt gemacht wurden. Jeder Teilnehmer hat, sofern kein Fischereischein erforderlich ist, zumindest den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe mitzuführen.
Verlauf
Der Antrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung bei der unteren Fischereibehörde einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Antrag Angelveranstaltung (siehe Dokumente)
mit
Zustimmungserklärung des Fischereiausübungsberechtigten für das betreffende Gewässer
Dokumente
Gebühren
je beantragter Veranstaltung: 5,00 Euro
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Dezernnat 3 - Gesundheit, Landwirtschaft und Veterinärwesen
Fachdienst 38 - Fischerei, Jagdwesen und ÖRE
Untere Fischereibehörde
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
E-Mail: jagd-fischerei@ potsdam-mittelmark.de
Telefax: 03381 533269
Telefon:
Frau Wehe: 03381 53-3149
Öffnungszeiten
Dienstag, 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
Besucheranschrift (Nicht für Post verwenden!):
Potsdamer Straße 18 / Haus 1
Zimmer 224
14776 Brandenburg an der Havel
Rechtliche Grundlagen
- Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
- Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
Übersicht Dienstleistungen
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