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Öffentliche Glücksspiele dürfen grundsätzlich nur mit behördlicher Erlaubnis veranstaltet und vermittelt werden. Öffentlich veranstaltete Tombolas stellen auch Glücksspiel dar.
Bitte unbedingt beachten!
Im Land Brandenburg ist die Waffenbehörde beim Polizeipräsidium des Landes Brandenburg und nicht(!) bei der jeweiligen Kreisverwaltung angesiedelt.
Für den Bereich des Landkreises Potsdam-Mittelmark nimmt die Polizeidirektion ...