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Abfallentsorgung

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) für die ordnungsgemäße Entsorgung der ihm überlassenen Abfälle zuständig, insbesondere für Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Altpapier, Bioabfälle, Elektroaltgeräte und schadstoffhaltige Abfälle. Eine Übersicht über die öffentliche Abfallentsorgung gibt das Abfallwirtschaftskonzept! ...

Abfallrechtliche Überwachung

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist nach der Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung (AbfBodZV), Anlage, lfd. Nr. 1.23.1 zuständig für die Überwachung der Vermeidung, die schadlose und hochwertige Verwertung und die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen.

 

Zuständigkeiten

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Abfallwirtschaftskonzept / Abfallbilanz

Eine Übersicht über die öffentliche Abfallentsorgung gibt das Abfallwirtschaftskonzept, das mit Sachstand 2015 fortgeschrieben und auf der Sitzung des Kreistages am 29.09.2016 beschlossen wurde. Nachfolgend ist das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept sowie dessen Anlagen hier verlinkt: ...

Abgabe und Auf- oder Einbringung von Bioabfällen auf Flächen, Lieferscheinverfahren gem. § 11 Abs. 2 BioAbfV

Wird der Bioabfall auf eine landwirtschaftliche Fläche aufgebracht, ist der Lieferschein der unteren Abfallwirtschaftsbehörde und der für die Aufbringungsfläche zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde (Fachdienst Landwirtschaft) zu übersenden.

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Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm auf Flächen, Anzeige- und Lieferscheinverfahren gem. § 16, 17 AbfKlärV

Klärschlamm darf auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden nur so aufgebracht werden, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und die Aufbringung nach Art, Menge und Zeit auf den Nährstoffbedarf der Pflanzen unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren ...

Altfahrzeuge (AltfahrzeugV)

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist nach § 4 Abs. 1 für die Überwachung der Überlassung von Altfahrzeugen durch den Entledigenden (insbesondere Letzthalter) an anerkannte Annahmestellen, Rücknahmestellen bzw. Demontagebetrieben zuständig.

 

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Angelveranstaltungen/Gemeinschaftsfischen

Gemeinschaftsfischen und ähnliche Angelveranstaltungen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Fischereibehörde durchgeführt werden und wenn ein vernünftiger Grund vorliegt. Fachdienstseite: untere Fischereibehörde ...

Anglerprüfung - Zulassung/Prüfungsteilnahme

Die erfolgreich bestandene Anglerprüfung ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines zum Fischfang mit Angelgeräten auf Raubfisch (Raubfischhandangel).

Die Anglerprüfung im Land Brandenburg wird von der unteren Fischereibehörde sowie von anerkannten Personen als zuständige Stellen durchgeführt. Die ...

Anlagen in, an, unter und über Gewässern

Wenn eine Anlage in, an, unter und über einem Gewässer errichtet oder wesentlich verändert wird, bedarf es gemäß § 87 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) einer Genehmigung durch die untere Wasserbehörde. Anlagen an Gewässern sind Anlagen, die sich bei ...

Ansprechpartner der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde (UAWB)

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist nach der Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung (AbfBodZV), Anlage, lfd. Nr. 1.23.1 zuständig für die Überwachung der Vermeidung, die schadlose und hochwertige Verwertung und die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen.

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