Bürgerservice
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Ein bestätigter Abschussplan für Schalenwild (Rot-, Dam-, Muffel-, und Schwarzwild) stellt die Grundlage für die berechtigte Ausübung der Jagd und eine zielgerichtete Wildbewirtschaftung auf diese Wildarten dar.
Fachdienstseite: untere Jagdbehörde ...
Gemeinschaftsfischen und ähnliche Angelveranstaltungen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Fischereibehörde durchgeführt werden und wenn ein vernünftiger Grund vorliegt. Fachdienstseite: untere Fischereibehörde ...
Viele Tier- und Pflanzenarten sind besonders, teils auch streng geschützt.
Die untere Naturschutzbehörde berät zu allen Fragen des Artenschutzes. hier gelangen Sie zurück auf die Seite der: unteren Naturschutzbehörde ...
Grundsätzlich ist jegliche Jagdausübung in befriedeten Bezirken verboten. Hierzu zählt auch das Aufstellen von Fallen.
Zu den befriedeten Bezirken zählen Wohngebäude und mit diesen zusammenhängende Gebäude, hieran anschließende Hofräume und Hausgärten, Friedhöfe, Wildgehege, öffentliche Grün-, Sport- und Erholungsanlagen, ...
Wenn Sie eine Hausschlachtung durchführen möchten, müssen Sie die im unten angefügten Merkblatt aufgeführten Anforderungen erfüllen.
Team: Fleischhygiene ...
Der Jagdschutz umfasst den Schutz des Wildes (alle dem Jagdrecht unterliegenden Wildtiere) insbesondere vor Wilderei, Futter- und Wassernot, Wildseuchen (z. B. Schweinepest), vor wildernden Hunden und streunenden Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes ...
Wer die Jagd ausüben will, benötigt neben dem behördlichen Jagdschein (LINK) auch einer privatrechtlichen Erlaubnis (Eigentums-Jagdrecht, Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis). Fachdienstseite: untere Jagdbehörde ...
Die Jagdgenossenschaft ist keine „Jägervereinigung“ sondern der Zusammenschluss von Eigentümern von bejagbaren Grundflächen, die allein per Gesetz keine Jagdbezirke (Eigenjagdbezirke) bilden können.
Zu den Aufgaben der Jagdgenossenschaft gehören die Jagdnutzung im gemeinschaftlichen Jagdbezirk, die Feststellung der aktuellen Eigentümer ...
Wer die Jagd ausüben will, benötigt neben dem behördlichen Jagdschein (LINK) auch einer privatrechtlichen Erlaubnis (Eigentums-Jagdrecht, Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis).
⚠ ACHTUNG! ⚠
Bis auf Weiteres können keine Ausländerjagdscheine erteilt werden, da die für die Zuverlässigkeitsprüfung zuständige Waffenbehörde diese Antragsteller nicht abprüft. Eine Klärung wird von der obersten Jagdbehörde in Aussicht gestellt.