Bürgerservice
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Gurtanlege- und der Schutzhelmtragpflicht Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigungen von der Gurtanlegepflicht können unter bestimmten gesundheitlichen Aspekten, die vom Arzt zu bescheinigen sind, bzw. bei einer Körpergröße unter 1, 50 m erteilt werden. Bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung können auch Ausnahmegenehmigungen von der Schutzhelmtragpflicht erteilt werden.
Verlauf
1. Antragstellung durch den Bürger
2. überprüfung der Unterlagen durch den Sachbearbeiter und Entscheidung
3. Ausstellung der Ausnahmegenehmigung
Erforderliche Unterlagen
Vorlage der ärztlichen Bescheinigung
Dokumente
Gebühren
15 Euro (Schwerbehinderte über 50 % frei)
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
FB Sicherheit, Ordnung und Verkehr
FD Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
fb2@
potsdam-mittelmark.de
Sitz:
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon: 03327 739-237
Telefax: 03327 739-260
Ansprechpartner:
Frau Bürger
Öffnungszeiten
Dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen
rechtliche Grundlagen: § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften
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