Haftungs- und Verpflichtungserklärung (so genannte Einladung)

Um einen Freund oder Verwandten aus dem Ausland einzuladen, ist man verpflichtet, eine Verpflichtungserklärung nach dem § 68 des Aufenthaltsgesetzes abzugeben. In dieser Erklärung verpflichtet man sich gegenüber der Ausländerbehörde, die Kosten für den Lebensunterhalt des Gastes, einschließlich der Versorgung mit Wohnraum, sowie der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall zu übernehmen. Die abgegebene Verpflichtung umfasst ebenso die Kosten der Ausreise im Falle einer Abschiebung.

Hinweise

Ein ausländischer Gast darf in Deutschland nicht arbeiten undkeinen Wohnsitz auf Dauer hier nehmen. Die Verpflichtungserklärung darf nur in den Diensträumen der Ausländerbehörde vom Gastgeber unterschrieben werden. Das beiliegende Formular kann vorher ausgefüllt und ausdruckt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für eine Verpflichtungserklärung werden folgende Angaben benötigt:

Gast

Name, Vorname; Geburtstag und Geburtsort;  Anschrift; Nummer des Reisepasses

Gastgeber:

  1. Personalausweis oder Reisepass;
  2. Nachweis durch den Mietvertrag über ausreichenden Wohnraum (bei Kurz- und Besuchsaufenthalten mit einem Touristenvisum ist dieser Nachweis nicht erforderlich )
  3. Einkommensnachweis der letzten drei Monate (Gehaltsbescheinigung); · bei selbständiger Erwerbstätigkeit- Letzter Steuerbescheid des Finanzamtes; Aktuelle Erklärung des Steuerberaters über das durchschnittliche, monatliche Nettoeinkommen; „Bescheinigung in Steuersachen“ des Finanzamtes; Unbedenklichkeitsbescheinigung

Gebühren

  • Die Gebühr für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro
  • Die Gebühren sind in bar zu zahlen.
  • 500,00 Euro-Scheine werden nicht angenommen!

 

 

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Dezernat Soziales

FD Ausländerbehörde

Sitz: 14542 Werder (Havel), Am Gutshof 1-7

Postanschrift: 14801 Bad Belzig, Postfach 1138

Telefonauskunft:

03327 739 274 und 03327 739 278

Öffnungszeiten

Der Besuch dieser Behörde ist zur Zeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf dem elektronischen Wege möglich. Schreiben Sie bitte kurz Ihr Anliegen auf und senden Sie es an folgende E-Mail Adresse: abh@potsdam-Mittelmark.de

Öffnungszeiten sind vorübergehend ausgesetzt.

 

dienstags                                                                                                      09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

donnerstags                                                                                                         09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen

§ 68 Aufenthaltsgesetz


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