Familiennachzug von ausländischen Bürgern - Visumverfahren
Wollen ausländische Ehegatten oder Kinder im Familiennachzug in das Bundesgebiet einreisen, so muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Aufenthaltstitel in der Form des Visums beantragt werden.
Hinweise
Im Rahmen dieses Visumsverfahrens sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland oder bei der am Verfahren beteiligten Ausländerbehörde Nachweise und Unterlagen im Original (wenn möglich, bitte auch in Kopie) vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
Allgemeine Nachweise:
- ausreichender Wohnraum (Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl)
- Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung bei Mietwohnungen
- Höhe der monatlichen Warmmiete (aktuelle Bestätigung des Vermieters)
- bei Eigentumswohnungen: o Höhe der monatlichen Belastungen (Zins + Tilgung aus Kreditverträgen, sowie Höhe des Hausgeldes)
- Sicherung des Lebensunterhaltes bei Arbeitnehmer: o Einkommensnachweise (Gehalts- Lohnnachweise der letzten drei Monate)
- Aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses) o Arbeitsvertrag bei Selbständigen / Freiberuflichen: o Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, sowie aktuelle Gewinn- und Verlustrechung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis
- Genehmigung zur Gewerbeausübung
- bei Ehegattennachzug: Original oder Ausfertigung der Heiratsurkunde (ggf. mit Legalisationsvermerk), beglaubigte deutsche übersetzung der Heiratsurkunde, sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt
- ggf. Scheidungsurteil der früheren Ehe mit beglaubigter deutscher übersetzung
- zusätzlich bei Kindernachzug: Original/Ausfertigung der Geburtsurkunde, beglaubigte deutsche übersetzung der Geburtsurkunde, sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt, ggf. Sorgerechtsbeschluss mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark
FB Soziales
FD Ausländerbehörde
Sitz Am Gutshof 1-7 14542 Werder (Havel)
Telefax 03327 / 739 - 346
E-Mail fb2@ potsdam-mittelmark.de
Postanschrift Postfach 1138 14801 Bad Belzig
Telefonauskunft:
Telefonische Erreichbarkeit:
03327 739 400
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Mo - Do von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Fr von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
Der Besuch dieser Behörde ist zur Zeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf dem elektronischen Wege möglich. Schreiben Sie bitte kurz Ihr Anliegen auf und senden Sie es an folgende E-Mail Adresse: abh@potsdsam-mittelmark.de
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Rechtliche Grundlagen
Aufenthaltsgesetz, Aufenthaltsverordnung
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